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Ein Arbeitnehmer, der im klassischen Teilzeitmodell beschäftigt ist, reduziert seine Arbeitszeit auf einen Stundensatz, der unter der Regelarbeitszeit lieg. Als Maßstab kann die Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitarbeitskräfte oder in Ermangelung derer ein anwendbarer **Tarif- oder Kollektivvertrag **herangezogen werden. Einen Vergleichsmaßstab bietet auch die **branchenübliche Arbeitszeit **der Vollzeitarbeitnehmer. In der Regel erfolgt der Vergleich auf Grundlage der Wochenarbeitszeit. Sind die Arbeitszeiten unregelmäßig, kann auch die Jahresarbeitszeit zu Rate gezogen werden. Vollzeitnah ist eine Tätigkeit mit über 30 Stunden pro Woche. Innerhalb der Teilzeitregelungen lassen sich Flexibilisierungen vornehmen: Ein Arbeitnehmer kann beispielsweise fünf 5 die Woche eine feste Stundenzahl ableisten oder 2 bis 5 Tage die Woche mit variierendem Stundensatz arbeiten. Für Arbeitnehmer bietet die Teilzeitarbeit den Vorteil, dass sie Freizeit dazugewinnen und die freie Zeit zum Beispiel für ihre Familie, Hobbies oder Weiterbildungen nutzen können. Die Work-Life-Balance lässt sich durch das passende Modell verbessern. Ein Nachteil ist der meist geringere Verdienst. Arbeitgeber können mit dem richtigen Teilzeitmodell auf volatile Auftragslagen reagieren und ihre Auslastung optimieren. Sie stellen zum Beispiel sicher, dass der Personalbedarf auch während langer Service-, Verkaufs-/Öffnungszeiten und Produktionszeiten gedeckt ist.
Die Teilzeitarbeit kann unterschiedlich ausgestaltet werden. In der Praxis haben sich verschiedene Modelle etabliert, zum Beispiel:
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist gesetzliche Grundlage für Teilzeit- und befristete Beschäftigungsverhältnisse. Es ist in 4 Abschnitte unterteilt: Allgemeine Vorschriften, Regelungen zur Teilzeitarbeit sowie zu befristeten Arbeitsverhältnissen und gemeinsame Vorschriften. Ziel ist es, die Teilzeitarbeit zu fördern und die Diskriminierung befristet sowie teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter einzudämmen (§ 1 TzBfG). Ein Arbeitgeber hat einen für die Teilzeit geeigneten Arbeitsplatz gemäß § 7 Abs. 1 auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben. Nach § 8 TzBfG kann ein Mitarbeiter mit bestehendem Arbeitsverhältnis von über 6 Monaten eine Reduktion seiner Arbeitszeit verlangen. Dies muss spätestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitszeitreduktion sowie unter Angabe der gewünschten Arbeitszeitverteilung erfolgen (§ 8 Abs. 2 TzBfG). Stehen keine betrieblichen Gründe entgegen, hat der Arbeitgeber gemäß § 8 Abs. 4 TzBfG zuzustimmen. Ein solcher Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Organisation, der Arbeitsablauf und die Sicherheit im Betrieb durch die Arbeitszeitreduktion deutlich beeinträchtigt werden oder unverhältnismäßige Kosten entstehen (§ 4 Abs. 4 TzBfG). Nach Ablehnung oder Zustimmung kann der Mitarbeiter eine erneute Reduktion der Arbeitszeit frühestens wieder nach 2 Jahren verlangen (§ 8 Abs. 6 TzBfG). Sollte der Teilzeitbeschäftigte eine Arbeitszeitverlängerung wünschen, hat der Arbeitgeber diesen bei der Besetzung einer entsprechenden Vakanz bevorzugt zu berücksichtigen – es sei denn, betriebliche Gründe oder die Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter stehen dem entgegen (§ 9 TzBfG). § 10 TzBfG regelt, dass auch Teilzeitkräfte einen Anspruch auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen haben, sofern keine betrieblichen Gründe oder Aus- und Weiterbildungswünschen anderer Mitarbeiter entgegenstehen. Ein Arbeitgeber hat nicht das Recht, seinen Mitarbeiter zu kündigen, weil dieser einen Wechsel von Voll- in Teilzeit oder umgekehrt ablehnt (§ 11 TzBfG). Konkrete Regelung zum Modell der Arbeit auf Abruf und der Arbeitsplatzteilung sind in § 12 und § 13 TzBfG geregelt.
Eine starke Corporate Culture hat viele Vorteile für die Entwicklung und den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Sie ist der Schlüssel zu einem guten Betriebsklima und das zieht schlussendlich zufriedene Mitarbeiter nach sich, die ein Unternehmen nach außen repräsentieren. Die Führungsebene sollte entsprechend handeln und Mitarbeiter durch starke Werte binden und sie zu Markenbotschaftern machen. Corporate Culture ist ein wesentlicher Bestandteil des Employer Brandings und sollte ständig hinterfragt und optimiert werden. Denn wenn die allgemeinen Regeln durch festgelegte Werte und Normen bekannt sind, erhöht das die Kommunikationseffektivität, sodass Projekte schnell implementiert und durchgeführt werden können. Mitarbeiter, die sich an der Unternehmenskultur orientieren, sind ein authentisches Aushängeschild, motiviert, loyal und legen eine hohe Leistungsbereitschaft an den Tag.
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