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Der iGZ ist ein **Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen **mit Bundesgeschäftsstelle in Münster. Das Hauptstadtbüro sitzt in Berlin. Der Verband ist mit über 3.000 Mitgliedern bundesweit der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Als Interessenverband der Zeitarbeitsbranche vertritt der iGZ die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verbänden und Gesellschaft. Die Mitglieder – größtenteils kleine und mittelständische Zeitarbeitsunternehmen – haben laut Satzung das Recht auf Information, Beratung und Unterstützung seitens des Bundesverbands. Die Beratung erfolgt beispielweise zu juristischen Angelegenheiten durch Experten im Arbeits- und Tarifrecht. Mitgliedsunternehmen verpflichten sich den Handlungsgrundätzen des iGZ-Ethik-Kodex zum fairen Umgang mit Mitarbeitern, Wettbewerbern und Kunden. Die Satzung sieht vor, dass die Mitglieder das iGZ-DGB-Tarifwerk an allen Standorten einhalten. Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beantragung durch eine natürliche oder juristische Person. Mitglieder müssen:

  • ein Zeitarbeitsunternehmen betreiben
  • erforderliche behördliche Erlaubnisse besitzen (Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis)
  • im Handels-/Gewerberegister eingetragen sein

Eine außerordentliche Fördermitgliedschaft ist für Unternehmen, Institutionen oder Einzelpersonen möglich, die mit der Branche in Verbindung stehen. Sie können an Mitgliederversammlungen teilnehmen, besitzen jedoch kein Wahlrecht. Wenn das Verbandsinteresse es erfordert, kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.

Ein Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres mit Kündigungsfrist von drei Monaten durch schriftliche Erklärung möglich.

Der iGZ ist Mitglied in verschiedenen BDA-Landesvertretungen (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) und im Institut der deutschen Wirtschaft.

Wie ist der iGZ organisiert? 

Der iGZ ist basisdemokratisch aufgestellt. Das höchste Beschlussgremium ist die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Angelegenheiten durch den Vorstand einberufen wird. Ordentliche Mitglieder haben ein Stimm- und Antragsrecht. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliedversammlung wählt den Bundesvorstand für eine Dauer von 3 Jahren und hat laut Satzung folgende Aufgaben:

  • Haushaltsplan genehmigen
  • Jahresbericht des Vorstands entgegennehmen
  • Mitgliedsbeiträge festsetzen
  • Vorstandmitglieder wählen und abberufen
  • Beschlüsse zur Satzungsänderungen oder Verbandsauflösung fassen
  • Tarifkommission wählen und abberufen
  • Einigungsstelle wählen

Der iGZ-Bundesvorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, vier Beisitzern, dem Sprecher des Landesbeauftragten, der für ein Jahr aus dem Kreis der Landesbeauftragten gestellt wird, sowie dem Hauptgeschäftsführer. Die Kooptation von Projektgruppenleitern ist möglich. Voraussetzung für die Wahl zum Vorstandsmitglied ist, dass der Kandidat Mitglied des iGZ ist oder ein gesetzlicher Vertreter eines Mitglieds, dass er eine ehrenhafte Lebensführung vorweist und sein Unternehmen über eine unbefristete Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügt. Laut Satzung befasst sich der Bundesvorstand mit folgenden Aufgaben:

  • Mitgliederversammlung vorbereiten und einberufen sowie die Tagesordnung erstellen
  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung ausführen
  • Haushaltsplanung vorbereiten, Jahresbericht erstellen, Buchführung
  • Beschlüsse über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern fassen

Zur Bearbeitung spezifischer Themen, wie z. B. die Integration von Flüchtlingen in der Zeitarbeit, kann der Bundesvorstand Projektgruppen einrichten.

Für die Interessenvertretung vor Ort werden vom Landesverband auf Ebene der Bundesländer Landesbeauftragte gewählt, die als Bindeglied zwischen Bundesverband und Mitgliedern fungieren. Die Konferenz der Landesbeauftragten tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Landesverbände können ihrerseits in Regionalkreise untergliedert werden. Die Regionalkreisleiter unterstützen die Landesbeauftragten. Für den Abschluss von Tarifverträgen, die Vorbereitung und Begleitung von Tarifverhandlungen ist eine spezielle Tarifkommission zuständig. Diese wird für eine Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt und besteht aus 21 stimmberechtigten Mitgliedern sowie 5 Ersatzmitgliedern. Ständiges Mitglied ist der Hauptgeschäftsführer. Aus ihrem eigenen Kreis wählt die Tarifkommission einen Vorsitzenden und eine Verhandlungskommission bestehend aus einem Verhandlungsführer, einem stellvertretenden Verhandlungsführer und drei weiteren Mitgliedern. Aufgaben der Tarifkommission sind laut Satzung:

  • Tarifverhandlungen aufnehmen und beenden
  • Tarifverhandlungen vorbereiten und führen
  • Tarifverträge abschließen
  • Beschlüsse über die Kündigung von Tarifverträgen fassen

Für die Schlichtung verbandsinterner Streitigkeiten und die Ahndung von Verstößen ist die Einigungsstelle zuständig, die für eine Dauer von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Die Einigungsstelle besteht aus drei stimmberechtigten Mitgliedern und mindestens zwei Ersatzmitgliedern. Aus eigenen Reihen wird ein Vorsitzender bestimmt. Für die Buchführung und den jährlichen Abschlussbericht ist der Schatzmeister zuständig. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer eines Jahres zwei Rechnungsprüfer, ein zusätzlicher Rechnungsprüfer wird durch den Vorstand beauftragt. 

Was beinhaltet der iGZ-DGB-Tarifvertrag? 

Zwischen dem iGZ und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) wurde 2003 bundesweit erstmalig ein Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche geschlossen. Der aktuelle Tarifvertrag vom 01.01.2017 ist frühestens am 31.12.2019 kündbar. Das iGZ-DGB-Tarifwerk beinhaltet Regelungen zu den Arbeits- und Entgeltbedingungen von Zeitarbeitnehmern:

  • Entgeltrahmentarifvertrag für die Zeitarbeit (u. a. Regelungen zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in die Entgeltgruppen 1 bis 9)
  • Entgelttarifvertrag (z. B. Entgelttabellen für EG 1 bis EG 9)
  • Manteltarifvertrag (u. a. Regelungen zur Arbeitszeit, Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen)
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
  • iGZ-Ethik-Kodex

Branchenzuschläge zur stufenweisen Annäherung der Löhne von Zeitarbeitnehmern an das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammmitarbeiter werden in den Tarifverträgen der jeweiligen Branchen ausgehandelt. 

Was genau ist der Ethik-Kodex? 

Der Ethik-Kodex beinhaltet Handlungsgrundsätze zur Zeitarbeitspraxis, zu denen sich die Mitglieder verpflichtet haben. Die Grundsätze beziehen sich auf das Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Kunden (Entleiher), gegenüber Wettbewerbern, Behörden und der Öffentlichkeit. Leitwerte des Ethik-Kodex sind:

  • Fairness
  • Zuverlässigkeit
  • Respekt
  • Vertrauen
  • Seriosität

Mit der Verpflichtung auf den Ethik-Kodex signalisieren Verleiher Glaubwürdigkeit und schaffen Transparenz für einen fairen Umgang. Eine unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) überwacht die Einhaltung der Regelungen. Sie nimmt Hinweise, Anfragen und Beschwerden bei Verdacht auf Verstöße entgegen und überprüft diese. Im Falle von Unstimmigkeiten, übernimmt die KuSS Schlichtungsversuche, um eine Einigung herbeizuführen. Bei groben Verstößen wird der iGZ-Vorstand informiert. 

Fazit

Der iGZ ist der mitgliederstärkste Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verbänden und Gesellschaft und bietet seinen Mitgliedern Beratung in arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten an. Der iGZ ist basisdemokratisch aufgestellt. Höchstes Beschlussgremium ist die Mitgliederversammlung, die den Bundesvorstand wählt. Als Bindeglied zwischen Bundesverband und Mitgliedern fungieren Landesbeauftragte, die die Interessen der Mitglieder vor Ort vertreten. Regionalkreisleiter unterstützen die Landesbeauftragten bei ihrer Arbeit. Zuständig für Tarifverhandlungen ist die von der Mitgliederversammlung gewählte Tarifkommission. Interne Streitigkeiten werden durch die Einigungsstelle geschlichtet. Mitglieder des iGZ verpflichten sich auf den Ethik-Kodex und die Einhaltung des iGZ-DGB-Tarifwerks. Der Tarifvertrag beinhaltet Regelungen zu den Arbeits- und Entgeltbedingungen von Zeitarbeitnehmern, zum Beispiel zur Eingruppierung in die Entgeltgruppen. Zur Ahndung von Verstößen gegen den Ethik-Kodex existiert eine unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle. 

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