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Im Idealfall schalten Sie eine Jobanzeige und erhalten mehr als eine vielversprechende Bewerbung. Was nun folgt, ist der typische Drahtseilakt auf dem Recruiting-Trapez: Erst einmal müssen Sie ausloten, von welche Kandidaten Sie sich einen persönlich Eindruck machen möchten – und nach einigen Vorstellungsgesprächen stellen Sie sich eine ganz ähnliche Frage noch einmal: Welche Person passt langfristig ins Unternehmen? Die Entscheidung ist dicht gefolgt von der unpopulären Absage aller anderen Mitstreiter. Ein sehr sensibles Thema, das insbesondere nach dem Vorstellungsgespräch an Emotionalität noch weiter zunimmt. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einige Praxistipps, damit Absagen nach dem Vorstellungsgespräch ihr Stolperstein-Dasein künftig ablegen.
Auch wenn kein Gesetz existiert, das Ihnen die Bewerbungsabsage vorschreibt, sollten Sie darauf niemals verzichten. Denn genauso wie Ihre Karriereseite oder die vorangegangene Kommunikation ist auch die Absage nach dem Vorstellungsgespräch Teil Ihres Employer Brandings. Sie haben einen Ruf zu verlieren und genau deshalb ist es wichtig, eine Absage schnell und persönlich zu kommunizieren. Der Kandidat hat vorab viel Zeit und Mühe investiert, vor allem dann, wenn bereits ein Jobinterview stattgefunden hat. Deshalb sollten Sie diese sieben Faustregeln unbedingt beachten: Finger weg von Floskeln!
Vermitteln Sie dem Betroffenen niemals den Eindruck, er erhalte eine Standard-Absage. Aus dem Anschreiben muss klar hervorgehen, dass es individuell auf diese Person maßgeschneidert wurde.
Wenn Sie alle oben aufgeführten Punkte beherzigen, dann könnte ein gelungenes Absageschreiben z.B. so aussehen:
Sehr geehrte/r Bewerber,
vielen Dank für das freundliche Gespräch am XX.XX.XX. Wir haben uns sehr gefreut, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen. Leider müssen wir Ihnen dennoch mitteilen, dass es dieses Mal nicht geklappt hat. Gleichwohl bedanken wir uns für Ihr Interesse, Vertrauen und die investierte Zeit.
Sie haben mit Ihrer Bewerbung und dem Gespräch Erwartungen und Hoffnungen verbunden. Umso schwieriger ist es deshalb für uns, diese heute enttäuschen zu müssen.
Bei der ausführlichen Durchsicht aller eingereichten Bewerbungsunterlagen haben wir uns ein Bild verschafft, wer von den Gesamtvoraussetzungen am ehesten unserem Anforderungsprofil entspricht und uns letztlich für jemand anderen entschieden. Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen und beinhaltet auch kein Werturteil über Ihre Qualifikation. Häufig sind es nur Nuancen, die den Ausschlag für unsere Entscheidung geben.
Wir hoffen, dass Sie [Name Ihres Unternehmens] trotz dieser Absage in positiver Erinnerung behalten.
Für Ihre berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Erfolg!
Herzliche Grüße
Name Recruiter
Sofern Sie ehrliches Interesse an der Person haben und die Daten für einen späteren Zeitpunkt aufbewahren möchten, sollten Sie sich unbedingt auch rechtlich absichern (DSGVO). Zum Beispiel durch einen Zusatz wie diesen:
Gerne möchten wir Sie für zukünftige Stellen berücksichtigen und Ihre Bewerbungsunterlagen entsprechend aufbewahren. Aufgrund der Tatsache, dass personenbezogene Daten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterliegen, benötigen wir für die Datenspeicherung Ihr Einverständnis. Ihre Unterlagen würden bis zum Ende einer verlängerten Aufbewahrungsfrist von [Frist] von uns gespeichert werden. Eine Berichtigung oder Löschung ist jederzeit möglich. Sind Sie mit diesen Bedingungen einverstanden, so bestätigen Sie uns das bitte mit einem Klick auf diesen Link [Bestätigungslink].
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage, die Unternehmen dazu verpflichtet, Kandidaten offiziell abzusagen. Anders verhält es sich bei Bewerbern, die schwerbehindert oder gleichgestellt* sind. §164 SGB IV im SGB weist u.a. darauf hin, dass in einem solchen Fall unverzüglich alle beteiligten Personen über die Absage informiert werden müssen – inklusive Benennung der Gründe. Beteiligt sind i.d.R der Bewerber selbst, der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung.
*gleichgestellte Kandidaten sind Bewerber, die den offiziellen Schwerbehinderten-Grad von mindestens 50% NICHT erzielen, aber dennoch wie Schwerbehinderte behandelt werden.
Fazit
Als Unternehmen tragen Sie während des gesamten Bewerbungsprozesses Verantwortung dafür, Kandidaten fair (AGG), respektvoll (persönliche Note) und zeitnah (Employer Branding) zu behandeln. Das gilt auch – und vor allem – für die Absage nach einem Vorstellungsgespräch. Oft hilft es, sich in die Lage des Kandidaten zu versetzen, um das Anschreiben mit dem nötigen Fingerspitzengefühl zu formulieren. Alles andere vermittelt einen schlechten Eindruck und wirkt sich schlimmstenfalls Rufschädigend auf Ihre Arbeitgebermarke aus.
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