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Zeitarbeit

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Zeitarbeit (auch Temporär- oder Leiharbeit) ist eine Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer bei einem Zeitarbeitsunternehmen gegen Entgelt angestellt ist und für einen bestimmten Zeitraum an ein Kundenunternehmen verliehen wird. Die Zeitarbeit ist regulären Beschäftigungsverhältnissen rechtlich gleichgestellt. Das heißt: Der Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) ist über einen Arbeitsvertrag bei einem Personaldienstleister (Arbeitgeber) fest angestellt und genießt die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers. Das betrifft zum Beispiel Leistungen der Renten- und Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der Unfallversicherung. Wie andere Arbeitnehmer auch erhält der Zeitarbeitnehmer Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Zwar ist er im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung bei dem Personaldienstleister arbeitsvertraglich angestellt, arbeitet aber für einen bestimmten Zeitraum in einem Kundenunternehmen. Deshalb spricht man von einer Dreieckskonstellation zwischen Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer), Personaldienstleister (Verleiher) und Kunde (Entleiher). Zwischen Verleiher und Entleiher, also Zeitarbeitsunternehmen und Kunden, besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der die konkrete Tätigkeit, Arbeitszeit im Kundenunternehmen sowie den Preis bzw. Stundenverrechnungssatz regelt. Urlaubs- und Gehaltsregelungen, Zuschläge, das Verhalten im Krankheitsfall etc. sind im regulären Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Personaldienstleister festgesetzt. Das Zeitarbeitsunternehmen zahlt dem Arbeitnehmer seinen Lohn und verfügt über eine disziplinarische Weisungsbefugnis. Das heißt, es ist dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter zur rechten Zeit am richtigen Einsatzort auftaucht und seine Arbeitnehmerpflichten beim Kunden erfüllt. Der Kunde hingegen ist berechtig, dem Mitarbeiter fachliche Anweisungen zu geben. Er zahlt als Entleiher einen Rechnungsbetrag an den Verleiher bzw. Personaldienstleister.

Wird ein Arbeitnehmer einem Kunden dauerhaft vermittelt, spricht man von Personalvermittlung. In diesem Fall besteht zwischen Kunden und Personaldienstleister kein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, sondern ein Personalvermittlungsvertrag. Der Personalvermittler erhält eine Provision von i.d.R. zwei bis drei Bruttomonatsgehältern. Zum Personaldienstleistungs-Portfolio zählt neben der Arbeitnehmerüberlassung (Personalleasing) und der Personalvermittlung das On-Site-Management oder Vor-Ort-Management. Hier arbeitet der Kunde mit verschiedenen Personaldienstleistern zusammen, um Arbeitskräfte bedarfsgerecht einsetzen zu können. Nach dem Master-Vendor-Modell gibt es einen Hauptdienstleister, den Master Vendor, der das Personalmanagement vor Ort regelt. Bei zusätzlichem Personalbedarf kann ein Co-Vendor weitere Zeitarbeitskräfte stellen. Zeitarbeitnehmer werden heutzutage in vielen unterschiedlichen Branchen eingesetzt. Es handelt sich z. B. um (ungelernte) Hilfskräfte, die nach Anlernung in der Produktion, im gewerblich-technischen Bereich, im Lager, Versand oder der Kommissionierung arbeiten. Oder um (gelernte) Fachkräfte aus dem kaufmännischen Bereich, manchmal auch um hochqualifizierte Arbeitskräfte.

Ziele der Zeitarbeit?

Für Unternehmen liegt das Hauptziel der Zeitarbeit darin, flexibel auf schwankenden Personalbedarf reagieren zu können. Das können zum Beispiel Personalengpässe, Arbeitsunfähigkeits- und Krankheitszeiten oder Elternzeit sein. Aber auch Konjunkturschwankungen oder volatile Auftragslagen, die eine bedarfsgerechte Personaldisposition erfordern. Für Arbeitnehmer kann die Zeitarbeit eine Möglichkeit sein, leichter und schneller an eine Beschäftigung zu kommen oder sich neue Qualifikationen anzueignen.

Gründe für Unternehmen:

  • Flexibler Personaleinsatz: Über den Einsatz von Zeitarbeitskräften können Unternehmen flexibel auf Personalengpässe oder schwankende Auftragslagen, Auftragsspitzen und konjunkturelle Schwankungen reagieren. Wachstumsphasen und gute Auftragslagen lassen sich so effektiv nutzen. Vakanzen können schnell besetzt werden, so dass Produktivitätsverluste gering bleiben.
  • Kostenreduktion: Der Personaldienstleister übernimmt die Suche nach geeignetem Personal. Unternehmen sparen dadurch Kosten für den Recruiting-Prozess, die Personalsuche, -auswahl und -einstellung. Dabei sparen sie gleichzeitig Zeit, die sie in einen regulären Bewerbungsprozess investieren müssten.
  • Transparenz: Transparenz verschafft das Zeitarbeitsmodell auf Kosten- und Leistungsebene: Es entstehen nur Kosten für effektiv geleistete Arbeitsstunden, so dass sie transparent und kalkulierbar bleiben. Während des Beschäftigungsverhältnisses kann das Kundenunternehmen die Leistung des Arbeitnehmers einschätzen und eine eventuelle Übernahme einleiten.

Gründe für Arbeitnehmer:

  • Wiedereingliederung: Das Modell der Zeitarbeit ist eine gute Möglichkeit für Berufsrückkehrer, nach längerer Pause (Familien-, Pflegezeiten…) in die Berufswelt zurückzukehren.
  • Berufseinstieg: Über Zeitarbeit gelingt der Berufseinstieg oft leichter. Ein befristeter Einsatz bei einem Kunden kann zum Beispiel zur Orientierung genutzt werden um festzustellen, welcher Beruf, welches Unternehmen oder welche Tätigkeit dem Berufseinsteiger besonders zusagt.
  • Übernahmechancen: Für Erwerbsfähige, die Schwierigkeiten dabei haben eine geeignete Stelle zu finden, kann das Modell Zeitarbeit eine vielversprechende Chance sein: Sie erhöhen die Wahrscheinlichkeit, eine berufliche Tätigkeit auszuüben und ggf. im Kundenunternehmen übernommen zu werden. Die Zeitarbeit kann in diesem Sinne auch als eine Art Probezeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmern verstanden werden. Wenn beide merken, dass die Zusammenarbeit funktioniert, ist eine Übernahme möglich.
  • (Zusatz)Qualifikationen: Über ihre Tätigkeit bei verschiedenen Kunden haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, vielfältige Berufspraxis zu gewinnen. Darunter sind häufig auch Zusatzqualifikationen (z. B. ein Gabelstaplerschein) oder Weiterbildungen, die der Personaldienstleister in die Wege leitet. Das kann besonders bei einem Berufswechsel sinnvoll sein.

Exklusive Stellen: Manche Arbeitgeber schreiben ihre Stellen nicht direkt aus, sondern über einen Personaldienstleister. Das kann zum Beispiel bei projektbezogenen oder befristeten Stellen der Fall sein. Arbeitnehmer haben also über den Personalvermittler die Möglichkeit, exklusive Stellen zu ergattern.

 

Tarifliche Grundlagen

Für die Zeitarbeitsbranche existieren zwei Tarifverträge: BAP/BZA und iGZ. Beide Verträge unterscheiden sich hinsichtlich verschiedener Kriterien.

BAP:

  • Monatsarbeitszeit: Die Monatsarbeitszeit wird auf der Grundlage der Monatsarbeitsstunden (151, 67 Stunden) angegeben.
  • Befristung von Arbeitsverträgen: Verträge dürfen viermal in zwei Jahren befristet werden.
  • Arbeitskonto-Grenzen: Die Obergrenze des Arbeitszeitkontos beträgt 250 Stunden. Eine Untergrenze gibt es nicht.
  • Urlaubsanspruch: In der Probezeit beträgt der Urlaubsanspruch 20 Tage, danach 24 Tage bis maximal 30 Tage.
  • Zuschläge: Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit betragen die Zuschläge jeweils 25 %, 50 % und 100 %.
  • Überstundenzuschlag: Der Überstundenzuschlag liegt bei 25 %. Er gilt ab 15 % über der Mehrarbeitszeit.
  • Entgeltgruppen: EG1 bis EG9

iGZ:

  • Monatsarbeitszeit: Die Monatsarbeitszeit wird angegeben anhand der Formel 7 Std. x Anzahl der Arbeitstage.
  • Befristung von Arbeitsverträgen: Verträge dürfen dreimal in zwei Jahren befristet werden.
  • Arbeitskonto-Grenzen: Die Obergrenze des Arbeitszeitkontos beträgt 150 Stunden, die Untergrenze -21 Stunden.
  • Urlaubsanspruch: In der Probezeit beträgt der Urlaubsanspruch 20 Tage, danach 24 Tage bis maximal 30 Tage.
  • Zuschläge: Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit betragen die Zuschläge jeweils 25 %, 50 % und 100 %.
  • Überstundenzuschlag: Der Überstundenzuschlag liegt bei 25 %. Er gilt ab 8 Stunden geleisteter Arbeit.
  • Entgeltgruppen: EG1 bis EG9

Im Sinne des „Equal Pay“ werden die Löhne der Zeitarbeitnehmer mittels Branchenzuschlägen sukzessive an die Löhne der Stammbeschäftigten angeglichen. Dafür müssen die Arbeitnehmer unter Anwendung des BAP-/BZA- oder iGZ-Tarifvertrags ununterbrochen in einer dem Branchentarif zugehörigen Branche beschäftigt sein.

Fazit 

Das Modell Zeitarbeit bietet sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer Vorteile. Unternehmen haben die Möglichkeit, flexibel auf volatile Auftragslagen und Personalengpässe zu reagieren. Sie sparen sich den kosten- und zeitintensiven Recruiting-Prozess und profitieren von Lohn- und Leistungstransparenz. Arbeitnehmern erleichtert die Zeitarbeit den Berufseinstieg oder die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt. Sie können Berufspraxis und Qualifikationen in verschiedenen Bereichen sammeln und haben bei einem funktionierenden Arbeitsverhältnis Chancen auf dauerhafte Übernahme.

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