Beratung anfordern
 
Lösungen für
Services
Lösungen für
Alle Begriffe

Ethik-Kodex Zeitarbeit

Sie finden unsere Artikel spannend?

Dann melden Sie sich zu unserem Newsletter an und erhalten Neuigkeiten direkt in Ihre Inbox.

Der Ethik-Kodex für die Zeitarbeit ist vom iGZ zusammen mit seinen Verbandsmitgliedern entwickelt worden. Er hat das Ziel, faire Rahmenbedingungen für Zeitarbeitnehmer zu schaffen und rückt den „Mensch in den Mittelpunkt“. Um diese nachhaltige Qualitätssicherung zu gewährleisten, beinhaltet der Ethik-Kodex folgende Leitwerte:

  • Fairness
  • Vertrauen
  • Zuverlässigkeit
  • Seriosität
  • Respekt

Er wurde 2012 in Potsdam verabschiedet und vereint verbindliche Handlungsgrundsätze über bestehende gesetzliche Vorschriften hinaus. Zusätzlich dient er als „Gütesiegel“, das das Image der Zeitarbeitsbranche stärken soll. Der Ethik-Kodex gestaltet die Zusammenarbeit zwischen Zeitarbeitsunternehmen und

  • Mitarbeitern
  • Kundenunternehmen
  • Wettbewerbern
  • Sozialpartnern
  • Gesellschaft

Um die Wirkungskraft des Kodex sicherzustellen, ist für den Konfliktfall eine sogenannte „Kontakt-und Schlichtungsstelle“ (KuSS) eingerichtet. Mitarbeiter, Bewerber, Kundenunternehmen oder Institutionen können sich an die unabhängige KuSS wenden, sofern sie die Kodex-Richtlinien als verletzt betrachten und Handlungsbedarf sehen.

Ethik-Kodex Zeitarbeit: Die Grundsätze

Der Ethik-Kodex gilt als agiles Regelwerk, das sich veränderten Bedingungen jederzeit anpassen kann und soll. Folgende Regeln haben das Ziel, Transparenz zu schaffen und die Grundsätze der Zeitarbeit nachvollziehbar, einforderbar und überprüfbar zu machen. Mitglieder des iGZ sind an die Kodex-Richtlinien gebunden und müssen jederzeit eine unvoreingenommene Prüfung zulassen.

iGZ-Mitgliedsunternehmen als Arbeitgeber

Mitglieder des iGZ sind zur Einhaltung folgender Gesetze und Handlungsweisen verpflichtet:

  • Alle Arbeits- und Sozialgesetze (vor allem des AÜG und der Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes)
  • Einhaltung der Tarifverträge
  • Faire Gestaltung von Bewerbungsverfahren
  • Wertschätzender Umgang mit Bewerber / Bewerber muss über Entscheidung informiert werden
  • Potenzielle Mitarbeiter erhalten alle Informationen zum Arbeits-und Tarifvertrag
  • Arbeitsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren
  • Mitarbeiter werden ihrer Eignung entsprechend beschäftigt
  • In der Zeitarbeit erworbene Kompetenzen werden dokumentiert
  • Ein Beschwerdemanagement stellt sicher, dass Beschwerden lösungsorientiert behandelt werden

Mitarbeiter werden durch entsprechende Maßnahmen betreut:

  • Regelmäßige Mitarbeitergespräche / Überprüfung Mitarbeiterzufriedenheit
  • Lohnabrechnung ist verständlich gehalten / Fragen dazu werden schnellstmöglich geklärt
  • Gewährleistung der Sicherheit und des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes vor und während des Einsatzes
  • Überprüfung Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit durch Arbeitsplatzanalysen

iGZ-Mitgliedsunternehmen als Auftragnehmer

Im Mittelpunkt steht die** vertrauensvolle Zusammenarbeit** zwischen iGZ-Mitliedern und deren Kundenunternehmen. Die Qualität der Zusammenarbeit soll durch folgende Punkte gesichert werden:

  • Regelmäßige Befragungen des Kundenunternehmens
  • Alle auftragsrelevanten Informationen müssen offengelegt werden
  • Personaldienstleister prüfen Aufträge ausreichend und nehmen diese nur an, wenn sie ausreichendes Personal mit passenden Qualifikationen bereitstellen können
  • Sofern das Kundenunternehmen Prämien, Zuschläge oder sonstige außertarifliche Leistungen zahlt, werden diese unter Berücksichtigung gesetzlicher Angaben an die Mitarbeiter weitergegeben
  • iGZ-Mitglieder achten auf einen wertschätzenden Umgang mit Zeitarbeitern in den Kundenunternehmen

iGZ-Mitgliedsunternehmen im Wettbewerb

iGZ-Mitglieder bekennen sich zum fairen Wettbewerb. Dafür verpflichten sie sich, die unten genannten Punkte zu berücksichtigen:

  • Sie verleiten Mitarbeiter nicht dazu, unter Verstoß gegen die Kündigungsfristen rechtswidrig den Arbeitsplatz zu wechseln
  • Mitarbeiter dürfen nicht auf dem Betriebsgelände des Kundenunternehmens abgeworben werden
  • Mitarbeiter dürfen nicht mit bewusst unzutreffenden Lohnaussichten zum Wechsel des Arbeitsplatzes verleitet werden

iGZ-Mitgliedsunternehmen im Verhältnis zu Sozialpartnern, Behörden und zur Öffentlichkeit

Mitgliedsunternehmen des iGZ treten in einen sachbezogenen, respektvollen Dialog mit Dritten:

  • Mitgliedsunternehmen setzen sich für eine Weiterentwicklung der Tarifverträge ein und gestalten Tarifpolitik aktiv mit
  • Für Politik, Medien und Behörden sind Mitgliedsunternehmen kompetente Ansprechpartner und garantieren Transparenz

Kontakt-und Schlichtungsstelle (KuSS)

Ein dreiköpfiges Gremium bildet die Kontakt-und Schlichtungsstelle (KuSS), an die sich Mitarbeiter mit Kritik und Beschwerden wenden können. Die KuSS arbeitet auf Grundlage des Ethik-Kodex, weshalb sie die Einhaltung von dessen Regeln überwacht. Sie ist Anlaufstelle für jeden, der in Konflikt mit einem iGZ-Mitgliedsunternehmen steht und den Ethik-Kodex als verletzt betrachtet: Mitbewerber, Arbeitnehmer oder deren Angehörige können sich mit ihrem Anliegen an das unabhängige Gremium wenden. Geschäftsführern oder Mitarbeitern aus iGZ-Mitgliedsunternehmen ist es verboten, in der Schlichtungsstelle tätig zu sein, da diese stets **unabhängig **bleiben muss. In Konfliktfällen überprüft die Schlichtungsstelle die Angelegenheit und dient als Vermittler zwischen beiden Parteien. Ziel ist dabei immer eine außergerichtliche Einigung. Sofern das Gremium einen tatsächlichen Verstoß gegen den Ethik-Kodex feststellt, empfiehlt es Sanktionen. Zum Beispiel Geldzahlungen an den Geschädigten. Bei schwerwiegenden Verstößen kann es auch zu Verbandsausschlüssen kommen. Die häufigsten KuSS-Anfragen beziehen sich auf:

  • Lohnabrechnungen
  • Branchenzuschläge
  • Berechnung von Urlaub und Arbeitszeitkonten

Sauber arbeiten, KuSS-Konflikte vermeiden

Fristen und Branchenzuschläge erschweren die Verwaltung von Lohnabrechnungen in der Zeitarbeit. Das spiegeln auch die häufigsten Anfragen an die Kontakt- und Schlichtungsstelle wider: Viele der Unstimmigkeiten entstehen hier schlicht durch Unachtsamkeit, sobald der Verwaltungsaufwand zu hoch und die Belastungen ggf. zu groß sind. Um immer auf der sicheren Seite zu sein, hilft ein automatisiertes System, das den Aufwand reduziert und individuelle Zuschläge korrekt berechnet. Unsere Branchenführer-Software Office® vereint all diese Eigenschaften.

Lohnabrechnungen:

prosoft-Lohn** **vereinfacht die monatlichen Abrechnungen, SV-Meldungen und Beitragsschätzungen. Automatisierte Plausibilitätsprüfungen garantieren fehlerfreie Ergebnisse und verhindern zeitaufwendige Nachkorrekturen. Alle lohnrelevanten Zeiten werden bequem aus Office® übernommen, sodass der Grundstein für eine korrekte Lohnabrechnung gelegt ist. Regelmäßige Updates aller Tarifveränderungen und Beiträge garantieren ebenfalls höchste Standards.

Branchenzuschläge:

Office® bildet die Vielfalt der Branchenzuschläge automatisiert und fehlerfrei ab. Ein automatischer Update-Service garantiert, dass alle gültigen Branchenzuschläge im System hinterlegt sind und Nutzer immer auf dem neuesten Stand arbeiten. Auch Hemmfristen und übertarifliche Zulagen werden von unserer Software berücksichtigt. Zusätzlich schaltet sich ein Warnsystem ein, sobald Vereinbarungen ablaufen.

Berechnung von Urlaub und Arbeitszeitkonten:

Office® vereint alle wichtigen Informationen, Formulare und Dokumente in der Mitarbeiterverwaltung. Eine integrierte Kontrollfunktion erinnert an wichtige Fristen und die Abwicklung der Zeit- und Urlaubskonten findet automatisch statt – auf diese Weise schleichen sich nie wieder Fehler ein und unzufriedene Mitarbeiter gehören der Vergangenheit an.

 

Fazit

Der Ethik-Kodex vom iGZ ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um das ambivalente gesellschaftliche Bild der Zeitarbeit langfristig zu verbessern. Mit seinen verpflichtenden Handlungsgrundlagen rückt der Kodex den Mitarbeiter als Mensch in den Mittelpunkt und will faire Rahmenbedingungen schaffen – auch über gesetzliche Vorschriften hinaus. Die unabhängige Konflikt-, und Schlichtungsstelle überwacht die Einhaltung der Kodex-Richtlinien und straft Missstände mit Sanktionen ab. Auf diese Weise soll die Wahrung des Ethik-Kodex gesichert und damit faire Bedingungen für Zeitarbeitnehmer geschaffen werden. Eine effiziente Präventionsmaßnahme gegen eventuelle Verstöße gegen den Ethik-Kodex ist eine spezialisierte Software wie AÜOffice®, die alle operativen Prozesse erleichtert und fehlerfreie Ergebnisse garantiert.Der iGZ stellt den gesamten Kodex zum Download bereit.

Diesen Beitrag teilen

Immer Up To Date –
der zvoove Newsletter
2024 © zvoove Group. All rights reserved.