**Liste des modifications (DE) du **
FL: Informatique Liechtenstein
Mit Gültigkeit ab 1.4.2022 stehen folgende Anpassungen gemäss Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.22) zur Verfügung:
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Neue Allgemeinverbindlicherklärung
gültig bis 31.3.2024, resp. Anhang 1 bis 31.3.2023. -
Geltungsbereich
Die neuen Bestimmungen der Artikel 4 und 5 der Verordnung wollen Sie dem PDF Verordnung entnehmen. -
Lohnanpassung per 1.4.2022
Ein Sockelbeitrag von CHF 80.-- für Löhne bis CHF 6'000 vereinbart.
Im Stundenlohn somit: CHF -.44 für Löhne bis CHF 32.94/h.
Gilt für Mitarbeitende, die vor dem 1.4.2022 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden. -
Neue Mindeststundenlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien. -
Mitarbeiterkategorien
Bitte beachten Sie die leicht angepassten Bezeichnungen der bisherigen Qualifikationen.
Neu werden Praktikanten, Schüler, Studenten und Ferialer berücksichtigt mit ihren entsprechenden Mindestlöhnen, wie auch das administrative und technische Personal (ohne Mindestlohnangaben). -
Ferienanspruch von 4 Wochen
Der Prozentsatz für die Entschädigung beträgt neu 8.33% (bisher: 8.3%). -
Überstunden
Die Bestimmungen wurden in Art. 43 mit dem Punkt 3. ergänzt -
Überzeit / Definition Sonntagsarbeit
Neu enthält der Art. 44 Bestimmungen betr. Überzeit.
Art. 46/Punkt 4. definiert die Sonntagsarbeit. -
KTG / Arztzeugnis
Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen des Art. 33, Punkt 1. -
PDF-Dokumente
Bis zur Bereitstellung der thematischen PDF bitten wir Sie, die Bestimmungen dem PDF Verordnung zu entnehmen.
6.4.2022
*FL: Tapisserie-décoration/revêtements sols Liechtenstein
Ab 1.4.2022 stehen die Anpassungen gemäss Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.2022) wie folgt zur Verfügung:
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Lohnanpassung per 1.4.2022 und 1.4.2023
für Mitarbeitende, die bereits vor dem 01.04.2022 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden wie folgt:
° 0.5% individuell. Siehe dazu auch das PDF Wichtige Informationen. -
Mindestlöhne
Neue Mindestlöhne für alle Mitarbeiterkategorien mit Stunden- und die meisten mit Monatslohn. -
Mitarbeiterkategorien
Die Bezeichnungen der Qualifikationen wurden geändert. -
Mittagsentschädigung
Diese beträgt neu CHF 17.-- (bisher: CHF 15.--). Siehe dazu auch das PDF Wichtige Informationen.
5.4.22
FL: Nettoyage industriel/services de concierge Liechtenstein
Mit Gültigkeit ab 31.3.2022 stehen die Anpassungen gemäss der Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.22) wie folgt zur Verfügung:
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Verlängerung
Die Gültigkeit des Anhang 1/Lohnvereinbarung dauert bis zum 31.3.2023. -
PDF Arbeitszeiten
Das PDF wurde mit der Arbeitsstundentabelle (AST) für die Gebäudereinigung & Hauswartdienste für das Jahr 2022 ergänzt.
5.4.2022
FL: Jardiniers/fleuristes Liechtenstein
Ab 1.4.2022 stehen die Anpassungen gemäss Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.22) wie folgt zur Verfügung:
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Lohnanpassung per 1.4.2022
für Mitarbeitende, die vor dem 1.4.22 angestellt waren und weiterhin beschäftigt sind von -
0.5% individuell. Siehe dazu auch das PDF Wichtige Informationen.
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Neue Mindestlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien mit AUSNAHME der Kategorien GärtnerIn BA der Branchen Garten/Landschaftsbau sowie Produktion/Endverkauf (alle Berufsjahre).
Bitte beachten Sie, dass bei der Floristik die Kategorien GartenarbeiterIn, resp. GärtnermitarabeiterIn entfallen und somit keine Mindestlöhne angezeigt werden. Siehe dazu auch das PDF Mitarbeiterkategorien. -
Mittagsentschädigung
Diese beträgt neu CHF 16.-- (bisher: CHF 15.--). Siehe dazu auch das PDF Wichtige Informationen.
4.4.2022
FL: Métal Liechtenstein
Ab 1.4.2022 stehen die Anpassungen gemäss Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.22) wie folgt zur Verfügung:
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Generelle Lohnanpassung per 1. April 2022
für bestehende Arbeitsverhältnisse von
° CHF -.27/Stunde, resp.
° CHF 50.--/Monat.
Siehe dazu auch das PDF Wichtige Informationen. -
Neue Mindeststundenlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien, mit Ausnahme der Praktikanten, Schüler, Studenten... und Asylsuchenden... -
Mittagsentschädigung
Die Entschädigung beläuft sich neu auf CHF 17.-- (bisher: CHF 15.--).
Für detaillierte Informationen steht das PDF Wichtige Informationen zur Verfügung.
30.3.2022
FL: Poêliers-fumistes/carreleurs Liechtenstein
Ab 1.4.2020 stehen die Anpassungen gemäss Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.22) wie folgt zur Verfügung:
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Lohnanpassung 2022
für Mitarbeitende, die vor dem 1.4.2022 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden von
° generell 0,5 % (Erhöhung der Lohnsumme).
Sie dazu auch das PDF Wichtige Informationen. -
Neue Mindestlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien. -
Ferienentschädigung
Die prozentuale Entschädigung für 25 Ferientage beläuft sich neu auf 10.64% (bisher: 10.6%). -
Mittagsentschädigung
Die Entschädigung bei auswärtiger Arbeit beläuft sich neu auf CHF 17.-- (bisher CHF 15.--).
30.3.2022
FL: Charpenterie/toiture Liechtenstein
Ab 1.4.2020 stehen folgende Anpassungen gemäss Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.22) zur Verfügung:
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Lohnanpassung per 1.4.2022
für Mitarbeitende, die vor dem 1.4.22 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden von:
° generell 0.5 %
° individuell 0.5%
Mehr dazu im PDF Wichtige Informationen. -
Mitarbeiterkategorien
Die Bezeichnungen der Qualifikationen wurden einerseits geändert und andererseits wurden neue Kategorien hinzugefügt. Siehe dazu auch das PDF Mitarbeiterkategorien.
Die Struktur des GAV wurde angepasst. -
Neue Mindestlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien mit Ausnahme der Kategorien Praktikanten, Schüler, Studenten, Ferialer...und Asylsuchenden... -
Neue Ferienentschädigung
für die Altersgruppe 50 bis <55 Jahre von neu 25 Tagen, resp. 10.64% (bisher: 24 Tagen, resp. 10.17 %).
29.3.2022
FL: Commerce de détail Liechtenstein
Ab 1.4.2022 stehen die Anpassungen gemäss Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.22) wie folgt zur Verfügung:
- Neue Mindestlöhne
für alle Mitarbeitenden im Stundenlohn und teilweise auch solche im Monatslohn.
29.3.2022
FL: Menuiserie Liechtenstein
Ab 1.4.2022 stehen die Anpassungen gemäss Verordnung vom 8.3.2020 (vgl. Gesuch vom 3.2.22) wie folgt zur Verfügung:
- Lohnanpassung per 1.4.2022
für Mitarbeitende, die vor dem 1.4.22 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden wie folgt:
- Erhöhung der Lohnsumme um 0.5 % per 1. April 2022 zur generellenVerteilung.
Siehe dazu auch das PDF Wichtige Informationen.
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Neue Mindeststundenlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien mit Ausnahme der Praktikanten, Schüler Studenten, Ferialer. -
Neuer Ferienanspruch
für die Alterskategorie >= 50 Jahre und ab 6. Dienstjahr von neu 23 Tagen, resp. 9.7% (bisher: 22 Tage/9.2%).
28.3.2022
FL: Inst. électr./électron./technologiemédias Liechtenstein
Ab 1.4.2022 stehen die Anpassungen gemäss Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.2022) wie folgt zur Verfügung:
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Lohnerhöhung per 1.4.2022
gilt für Mitarbeitende, die bereits vor dem 1.4.2022 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden wie folgt:
° Erhöhung der Lohnsumme um 0.9% zur individuellen Verteilung. -
Neue Mindestlöhne im Stundenlohn
Für alle Mitarbeiterkategorien mit Ausnahme der Praktikanten, Studierenden, Schüler, Ferialer und Asylsuchenden. -
Neue Mitarbeiterkategorien
Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen betreffend Gleichstellung von FZ und Ausbildung mit Gleichwertigkeitsbestätigung ESTI.
Details zu den Mitarbeiterkategorien und zu den reduzierten Löhnen sind im PDF Mitarbeiterkategorien ersichtlich.
Die Struktur des GAV wurde entsprechend angepasst.
28.3.2022
Plâtriers/peintres: Peintres Liechtenstein
Ab 1.4.2022 stehen die Anpassungen gemäss Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.22) wie folgt zur Verfügung:
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Generelle Lohnanpassung per 1.4.2022
für Mitarbeitende, die vor dem 1.4.22 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden wie folgt:
° Erhöhung der Lohnsumme um 0.5 % per 1. April 2022 zur generellen Verteilung -
Generelle Lohnanpassung per 1.4.2023
für Mitarbeitende, die vor dem 1.4.23 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden wie folgt:
° Erhöhung der Lohnsumme um 0.5 % per 1. April 2023 zur generellen Verteilung.
Siehe dazu auch das PDF Wichtige Informationen. -
Mitarbeiterkategorien
Die Änderungen bei den verschiedenen Mitarbeiterkategorien, inkl. den entsprechenden Mindestlöhnen, wurden vorgenommen und die Struktur des GAV wurde entsprechend angepasst.
Siehe dazu auch das PDF Mitarbeiterkategorien. -
Mittagsentschädigung bei auswärtiger Arbeit
von neu CHF 17.-- (bisher CHF 15.-).
Siehe dazu auch das PDF Wichtige Informationen. -
Reduzierte Löhne
Die geänderten Bestimmungen finden Sie im PDF Mitarbeiterkategorien unter Ziffer 3.
23.3.2022
Plâtriers/peintres: Plâtriers/échafaudeurs Liechtenstein
Ab 1.4.2022 stehen die Anpassungen gemäss Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.22) wie folgt zur Verfügung:
-
Generelle Lohnanpassung per 1.4.2022
für Mitarbeitende, die vor dem 1.4.22 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden wie folgt:
° Erhöhung der Lohnsumme um 0.5 % per 1. April 2022 zur generellen Verteilung -
Generelle Lohnanpassung per 1.4.2023
für Mitarbeitende, die vor dem 1.4.23 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden wie folgt:
° Erhöhung der Lohnsumme um 0.5 % per 1. April 2023 zur generellen Verteilung.
Siehe dazu auch das PDF Wichtige Informationen. -
Mittagsentschädigung bei auswärtiger Arbeit
von neu CHF 17.-- (bisher CHF 15.-).
Siehe dazu auch das PDF Wichtige Informationen. -
Reduzierte Löhne
Die geänderten Bestimmungen finden Sie im PDF Mitarbeiterkategorien unter Ziffer 3.
23.3.2022
FL: Construction/pavage Liechtenstein
Ab 1.4.2022 stehen die angepassten Angaben gemäss Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.22) wie folgt zur Verfügung:
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Lohnanpassung per 1.4.2022
Für Arbeitnehmende, die vor dem 1.4.22 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden von
° 1.0 % zur individuellen Verteilung -
Lohnanpassung per 1.4.2023
Für Arbeitnehmende, die vor dem 1.4.23 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden von
° 0.5 % zur individuellen Verteilung -
Neuer Ferienanspruch
für Mitarbeitende >= 50. Altersjahr von 25 Tagen, resp. 10.64% (bisher: 23 Tage/9.7%) -
Neuer Prozentsatz für die Ferienentschädigung
von 25 Tagen von 10.64% (bisher: 10.6%) -
Mittagsentschädigung
ab einer Distanz von 30 km vom gewöhnlichen Arbeitsort von neu CHF 17.-- (bisher: CHF 15.--)
23.3.2022
FL: Technique bâtiment/ferblanterie Liechtenstein
Ab 1.4.2022 stehen die Anpassungen gemäss Verordnung vom 8.3.2022 (vgl. Gesuch vom 3.2.22) wie folgt zur Verfügung:
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Lohnanpassung per 1.4.2022
für Mitarbeitende, die vor dem 1.4.22 angestellt waren und weiterhin beschäftig werden, wie folgt:
° Monatslohn: Sockelbetrag von CHF 50.-- für Löhne bis CHF 5'000.--, resp.
° Stundenlohn: Sockelbetrag von CHF -.27 für Stundenlöhne bis CHF 26.95
° Stundenlohn: 1.15 % für Angestellt im Stundenlohn als Ausgleich für die Reduktion der Bruttoarbeitszeit.
Siehe dazu auch das PDF Wichtige Informationen. -
Neue Stundenmindestlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien (Praktikanten, Schüler, Studenten, Ferialer). -
Dreizehnter Monatslohn
Die prozentuale Entschädigung beträgt neu 8,3 % (bisher: 8.33 %). -
Wöchentliche Normalarbeitszeit
Diese beträgt neu 43 h (bisher: 43,5h).
23.3.2022
FL: Automobile Liechtenstein
Mit Inkrafttreten am 01.04.2022 stehen gemäss gemäss Verordnung vom 9.03.2022 (vgl. Gesuch vom 03.02.2022) folgende Anpassungen zur Verfügung:
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Lohnanpassung per 01.04.2022
für Mitarbeitende, die bereits vor dem 01.04.2022 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden wie folgt:
° Sockelbetrag von 50.00 Fr. für Monatslöhne bis 5'000.00 Fr.
° Sockelbetrag von 0.27 Fr. für Stundenlöhne von 26.51-26.56 Fr. (KORREKTUR vom 23.3.2022)
mehr dazu s. PDF Wichtige Informationen. -
KORREKTUR vom 23.3.2022:
Neue Mindeststundenlöhne
aufgrund der neuen Jahresarbeitszeit für das Jahr 2022. -
Ferienanspruch
für Mitarbeitende ab dem 50. Geburtstag besteht neu ein Anspruch von 25 bezahlten Ferientagen, bzw. 10.6% (zuvor 24 Tage bzw. 10.17%).
22.03.2022
FL: Travail temporaire Liechtenstein
Ab 31.03.2022 stehen die Angaben gemäss Verordnung vom 08.03.2022 (vgl. Gesuch vom 03.02.2022) wie folgt zur Verfügung:
- Neue Mindestlöhne für die Mitarbeiterkategorien:
° Gelernte und Ungelernte
° LIHK ohne Berufsausbildung (...)
° LIHK gelernt und im Beruf (...)
° Jugendliche >= 18 J. (...)
° Praktikanten (...)
21.03.2022