Liste der Änderungen (DE/FR) vom
- 7.1.22
- 30.12.21
- 28.12.21
- 23.12.21
- 15.12.21
- 8.12.21
- 1.12.21
- 17.11.21
- 10.11.21
- 2.11.21
- 27.10.21
- 25.10.21
Bauhauptgewerbe
- Liste der Feiertage 2022 nach Kanton/Region - Stand: 27.10.21
Bauhaupt ave: Bauhauptgewerbe
Bauhaupt ave: Betontrenngewerbe - Baustellenpersonal
Bauhaupt ave: Betontrenngewerbe - Übrige Arbeitnehmende
Bauhaupt ave: Untertagbau
Ab 01.01.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Feiertagsentschädigung 2022
Aargau: bitte beachten Sie die neue Aufteilung nach Bezirken/Gemeinden gemäss obiger neuester Übersicht "Liste der Feiertage 2022 nach Kanton/Region.."
Die Änderungen bei den jeweiligen Kantonen wollen Sie ebenfalls obiger neuester Übersicht "Liste der Feiertage 2022 nach Kanton/Region" entnehmen.
17.11.2021
Verlängerung gemäss GAV Personalverleih
- VD: Architekten/Ingenieure VD
- Carrosseriegewerbe
- VD: Detailhandel Nyon VD
- TI: Disegnatori Tessin
- FR: Forstwirtschaft Freiburg
- TI: Giardinieri TI (3 Branchen)
- TI: Glaserei/vetrerie TI
- Holzbaugewerbe
- GE: Mechatronik Genf
- TI: Reinigung/Pulizia TI (3 Branchen)
- Schreinergewerbe D-CH (TI)
- TI: Schreinergewerbe TI (D-CH)
5.10.2021/18.10.2021/20.10.2021
TI: kantonaler Mindestlohn ab 1.12.21 - 30.11.22
Die kantonalen Mindestlohnangaben gemäss NOGA-Code für die GAV OHNE Allgemeinverbindlicherklärung (nave GAV) können dem Link
https://www4.ti.ch/dfe/de/usml/salariominimo/salario-minimo-cantonale/
entnommen, unter der
Rubrik: Calcolatore dello stipendio secondo il salario minimo
Titel: Settore economico e salario orario minimo + Seleziona (mit der entsprechenden Auswahlliste)
30.11.2021
GE/NE: kantonale Mindestlöhne 2022
Ab 1.1.2022 gelten folgende Mindestlöhne:
-
Kanton Genf
mit folgenden Basisstundenlöhnen, je nach Anspruch auf den 13. Monatslohn:
° MIT Anspruch auf 13. Monatslohn: Basislohn = CHF 21.48 (bisher: 21.36)
° OHNE Anspruch auf 13. Monatslohn: Basislohn = CHF 23.27 (bisher: 23.14) -
Kanton Neuenburg
mit folgenden Basisstundenlöhnen, je nach Anspruch auf den 13. Monatslohn:
° MIT Anspruch auf 13. Monatslohn: Basislohn = CHF 18.54 (bisher: 18.37)
° OHNE Anspruch auf 13. Monatslohn: Basislohn = CHF 20.08 (bisher: 19.90)
Somit können Sie bei Bedarf, d.h. bei Unterschreitung der angezeigten Basislöhne, die Anpassungen manuell vornehmen, bis wir die entsprechenden Änderungen bei den diversen GAV vorgenommen haben.
10.11.2021
Bäcker-/Konditor-/Confiserie-Branche
- Produktion
- Verkauf
- Gastronomie
- weiteres Personal
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Kantonale Mindestlöhne Genf
von neu CHF 21.48/Stunde (bisher: CHF 21.36/Stunde). Betroffene Qualifikationen: 6b und 6a mit EBA
6.1.2022
Ziegelindustrie
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Feiertagsentschädigung 2022
mit unveränderten Entschädigungen bei verschiedenen Kantonen und Regionen. -
Neue Mindestlöhne GE
für die Mitarbeiterkategorie "ArbeitnehmerIn ohne Berufslehre, mit beruflicher Erfahrung".
5.1.2022
Zahntechnik
Ab ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen gemäss Bundesratsbeschluss vom 21.9.2021 (vgl. Gesuch vom 27.7.21) und den kantonalen Gesetzgebungen zur Verfügung:
-
Kantonaler Mindestlohn GE 2022
Betrifft die Mitarbeiterkategorien der HilfsarbeiterIn..., alle Altersgruppen -
Kantonaler Mindestlohn NE 2022
Betrifft die Mitarbeiterkategorien der HilfsarbeiterInnen..., alle Altersgruppen -
Verlängerung
der Allgemeinverbindlicherklärung bis 31.12.2024. -
Mitarbeiterkategorien
Bitte beachten Sie die leicht geänderten Bezeichnungen (PDF Mitarbeiterkategorien). -
Überstunden
Bitte beachten Sie die geänderten Bestimmungen im PDF Arbeitszeiten.
30.12.2021
Coiffeurgewerbe
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen gemäss Bundesratsbeschluss vom 2.12.2020 zur Verfügung:
-
Neue Mindestlöhne
für die Mitarbeiterkategorien
° Gelernte ... mit EFZ - 5. Berufsjahr
° Angelernte... EBA - 5. Berufsjahr
° Ungelernte... - 1. Berufsjahr
° Ungelernte... - 5. Berufsjahr
° InhaberInnen didakt. Module... - 5. Berufsjahr
° InhaberInnen eidg. FA - 5. Berufsjahr
° InhaberInnen eidg. Diplom - 5. Berufsjahr -
Feiertage 2022
Die neuen Entschädigungen wurden entsprechend angepasst. -
GE: kantonaler Mindestlohn 2022
Der neue Mindestlohn wurde bei allen Mitarbeiterkategorien angepasst, mit Ausnahme der
° InhaberInnen eidg. FA u. min. 3-j. Berufserfahrung - 5. Berufsjahr ...
° InhaberInnen eidg. Diplom u. min. 4-j. Berufserfahrung - 5. Berufsjahr... -
NE: kantonaler Mindestlohn 2022
Der Mindestlohn wurde angepasst bei den Mitarbeiterkategorien
° Lehrabgänger (3-j. Lehre) für max. 12 Mte...
° Lehrabgänger (3-j.Lehre) im 2. Berufsjahr ...
° Angelernte AN mit EBA/priv. FS.. - 1., 2. und 3. Berufjahr
° Ungelernte ArbeitnehmerInnen - 1., 2., 3. und 4. Berufsjahr
30.12.2021
TI: Personalverleih NAV Nahrungsmittelindustrie/Prestito di personale CNL industrie alimentari TI
Ab 1.1.2022 stehen folgende Angaben gemäss Publikation vom 24.12.2021 im Amtsblatt des Kantons Tessin zur Verfügung:
- Neue Mindestlöhne
für die Mitarbeiterkategorie
° personale qualificato
von CHF 20.16/h (bisher: CHF 20.--)
29.12.2021
Naturstein-Handwerk und -Industrie (ehemals: Marmor- und Granitgewerbe)
Ab 1.1.2022 stehen untenstehende Änderungen gemäss Bundesratsbeschluss vom 6.12.2021 (Lohnbestimmungen) und 7.12.2021 (FAR-Bestimmungen) (vgl. Gesuche vom 26.10.21) zur Verfügung. Bis zur Bereitstellung der neuen PDF nach Themen, stehen die detaillierten Informationen im PDF Bundesratsbeschluss zur Verfügung.
-
Neuer Gesamtarbeitsvertrag
mit Allgemeinverbindlicherklärung bis 31.12.2023. -
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich für die Betriebe wurde ergänzt. Mehr dazu im PDF Bundesratsbeschluss, Art. 2, Abs. 2. -
Mitarbeiterkategorien
Diese bleiben unverändert mit Ausnahme der Kategorie A mit ergänzten Bezeichnungen. Mehr dazu im PDF Bundesratsbeschluss, Art. 10.2 und Anhang 1. -
Zuschläge gemäss Art. 9
Bitte beachten Sie die neuen, resp. geänderten Bestimmungen betr.
° Überzeit
° Überstunden
° Nachtarbeit
Die detaillierten Angaben stehen im PDF Bundesratsbeschluss zur Verfügung. -
FAR
Mit neuen Beitragssätzen für
° Arbeitnehmende von 1,4 % (bisher: 1,2%)
° Arbeitgebende von 1,8 % (bisher: 1,4).
29.12.2021
GE: Ingenieurbüros Bau und Gebäudetechnik Genf
Ab sofort stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Verlängerung
des Gesamtarbeitsvertrages gemäss GAV Personalverleih.
28.12.2021
GE: NAV Sachentransport für Dritte Genf
Ab 1.1.2022 stehen die Anpassungen gemäss dem obigen NAV vom 17.12.2021 wie folgt zur Verfügung:
-
Kantonaler Mindestlohn 2022/neue Mindestlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien. -
Bezeichnungen der Mitarbeiterkategorien
Verschiedene Bezeichnungen wurden leicht geändert.
28.12.2021
ZH: PeV Autogewerbe ZH - Anhang I
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Lohnanpassung per 1.1.2022
für Mitarbeitende, die vor dem 1.1.22 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden von
° individuell 0.5%. -
Neue Mindestlöhne für die Kategorien
° 2-jährige Lehre (EBA)
° BerufsarbeiterIn mit 3-jähriger Lehre...
° volljährige HilfsarbeiterIn -
Ferienanspruch
geänderte Ferienansprüche für alle Altersgruppen und bei beiden Arbeitswochen, mit
° Ausnahme der Alterskategorie <= 20 Jahre. -
Feiertage 2022
neu mit 7 Tagen, resp. 2.77% (bisher: 8 Tage, resp. 3.17%) -
Überstunden, Überzeit, Nachtarbeit, Mitternachtsverpflegung
Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen im PDF GAV Autogewerbe ZH.
28.12.2021
ZG: PeV Autogewerbe ZG - Anhang I
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Lohnanpassung per 1.1.2022
Für Mitarbeitende, die vor dem 1.1.22 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden von
° individuell 1%. -
Neue Mindestlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien. -
Feiertage 2022
neu mit 8 Tagen, resp. 3.17% (bisher: 7 Tage, resp. 2.77%)
27.12.2021
Z-CH: PeV Autogewerbe LU, NW, OW - Anhang I
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Neue Mindestlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien. -
Feiertage 2022
° LU: unverändert mit 8 Tagen, resp. 3.17%
° NW: neu mit 8 Tagen, resp. 3.17% (bisher: 9 Tag, resp. 3.59 %)
° OW: unverändert mit 8 Tagen, resp. 3.17%.
27.12.2021
SO: PeV Autogewerbe SO - Anhang I
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Feiertage 2022
neu mit 7 Tagen, resp. 2.77% (bisher: 6.5 Tage, resp. 2.56%).
27.12.2021
BE: PeV Autogewerbe BE - Anhang I
Ab 1.1.2022 stehen folende Anpassungen zur Verfügung:
-
Neue Mitarbeiterkategorie
° KundendienstberaterIn mit den entsprechenden Mindestlöhnen. -
Feiertagsentschädigung 2022
UNVERÄNDERT mit 7 Tagen, resp. 2.77%.
27.12.2021
BS/BL: PeV Autogewerbe BS/BL - Anhang I
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Lohnanpassung per 1.1.2022
Für Mitarbeitende, die vor dem 1.1.22 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden, wie folgt:
° Erhöhung der Effektivlöhne um 1%, wovon
°° als generelle Lohnanpassung: CHF -.17/Stunde, resp.
°° als generelle Lohnanpassung: CHF 30.--/Monat. -
Feiertage 2022
UNVERÄNDERT mit 7 Tagen, resp. 2.77%.
27.12.2021
AG: PeV Autogewerbe AG - Anhang I
Ab 1.1.2022 stehen folende Anpassungen zur Verfügung:
-
Lohnanpassung per 1.1.2022
Für Mitarbeitende, die vor dem 1.1.22 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden von
° CHF -.33/Stunde, resp.
° CHF 60.-/Monat (brutto). -
Feiertage 2022
Neue Feiertagsentschädigung für die Bezirke
° Aarau, Brugg, Kulm, Lenzburg und Zofingen
° Gemeinde Bergdietikon (Bezirk Baden)
° Übrige Gemeinden im Bezirk Baden
von neu 7 Tagem. resp. 2.77% (bisher: 8 Tage, resp. 3.17%)
und für den Bezik
° Bremgarten
von neu 8 Tagen, resp. 3.17% (bisher: 7 Tage, resp. 2.77%).
27.12.2021
GE: Mechatronik GE / NAV ab 1.11.19
Ab 1.1.2022 stehen gemäss Änderung des Normalarbeitsvertrages CTT-Méca vom 17.12.2021 folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Neue Mindestlöhne
für alle Qualifiaktionen mit
° Ausnahme der Kategorie Job d'été
23.12.2021
NE: Detailhandel Neuchâtel
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Kant. Mindestlohn NE 2022
von neu CHF 20.08/h (bisher: CHF 19.90), inkl. 13. Monatslohn. -
Feiertage 2022
Die Entschädigung beläuft sich neu auf 2.36% für 6 Tage (bisher: 2.77%/7 Tage).
23.12.2021
GE: Detailhandel NAV Genf
Ab 1.1.2022 stehen gemäss Änderung des Normalarbeitsvertrages CTT-CD vom 17.12.2021 folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Kant. Mindestlohn, zzgl. 13. Monatslohn
von neu CHF 21.48 (bisher: CHF 21.36). -
Mitarbeiterkategorien
Die Bezeichnung der Mitarbeiterkategorien wurde den Vorgaben des NAV angepasst und sind nur in der Originalsprache, französisch, verfügbar.
23.12.2021
PeV Uhren-/Mikrotechnikindustrie - Anhang 1
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Feiertage 2022
Für alle Kantone, mit Ausnahme der Kantone JU, VD und VS, kommen neue Feiertagsentschädigungen zur Anwendung. -
Neue Mindestlöhne
für alle Kategorien der Kantone/Zonen
° BE-JU/JU
° BL/BS/SO/Lengnau BE
° NE
° TI: nur Ungelernt - whrnd erste 3 Mte... -
Mitarbeiterkategorien
Neue Kategorien
° BE-JU/JU: Junge Arbeiter, Studenten, Ferienjobs, max. 2 Mte
° BL/BS/SO/Lengnau BE: Gelernt EBA 2 - ...
° TI: Gelernt
Geänderte Kategorien:
° BE-JU/JU: Ungelernt: neu ohne Altersangabe
° BL/BS/SO/Lengnau BE:
Ungelernt, Gelernt EFZ 4 und 3 nach Anst. von 6 Monaten: ab 19. Altersjahr (bisher: 20. Altersjahr)
-
GE: kantonale Mindestlöhne 2022
Die entsprechenden Anpassungen wurden vorgenommen. -
NE: kantonale Mindestlöhne 2022
Die entsprechenden Anpassungen wurden vorgenommen.
22.12.2021/7.1.2022
Textilreinigung W-CH: Betriebe mit >= 5 Arbeitnehmenden
Folgende Anpassungen gültig ab 1.1.2022 stehen zusätzlich zur Lohnanpassung (vgl. GAV-News vom 9.4.2019) zur Verfügung:
-
Kantonaler Mindestlohn GE
Betrifft die Mitarbeiterkategorien der Lohnklassen 1, 2, 3, 4 et 8. -
Kantonaler Mindestlohn NE
Betrifft die Mitarbeiterkategorien der Lohnklasse 1 und 8. -
Lohnanpassung ab 1.1.2022
für Mitarbeitende, die vor dem 1.1.22 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden von
. CHF 50.--/Monat, resp.
. CHF -.27/Stunde.
Siehe dazu ebenfalls das PDF Wichtige Informationen.
9.4.2019/21.12.2021
Tankstellenshops CH
TI: Tankstellenshops CH / NAV Vendita < 10 addetti TI
Ab 1.1.2022 stehen gemäss Bundesratsbeschluss vom 18.11.2021 (vgl. Gesuch vom 23.9.21) folgende Angaben zur Verfügung:
-
Verlängerung
der Allgemeinverbindlicherklärung bis 31.12.2024. -
Kantonaler Mindestlohn GE
Mitarbeiter der Kategorie Ohne Berufslehre mit neuem Mindeststundenlohn von CHF 21.48/h (bisher: 21.36).
15.12.2021
Netzinfrastruktur-Branche
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Kantonale Mindestlöhne NE und GE
Die Löhne der entsprechenden Mitarbeiterkategorien wurden angepasst.
14.12.2021
Reinigung W-CH
Spezial-/Baureinigung
- Kantonale Mindestlöhne GE
Die Angaben wurden entsprechend angepasst bei den betroffenen Kategorien N3 bis N0, Einsätze <= 3 Monaten.
Unterhaltsreinigung
- Kantonale Mindestlöhne GE + NE
Die Angaben wurden entsprechend angepasst bei den betroffenen Kategorien E2 und E3.
14.12.2021
Metzgereigewerbe
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
GE: kantonaler Mindestlohn Genf 2022
von neu CHF 21.48/h (bisher: CHF 21.36/h). -
NE: kantonaler Mindestlohn Neuchâtel 2022
von neu CHF 18.54/h (bisher: CHF 18.37/h.
13.12.2021
Contact-/Callcenter-Branche
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Feiertage 2022
mit teilweise unveränderten Entschädigungen Ferienanspruch. -
GE: kantonaler Mindestlohn 2022
Betroffen ist die Mitarbeiterkategorie "Stufe 1a Inbound/Outbound 1st Level mit neu CHF 23.27/h (bisher CHF 23.14/h).
8.12.2021
Gastgewerbe
Ab 1.1.2022 stehen gemäss Bundesratsbeschluss vom 15.2.2021 folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Neue Mindestlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien. -
GE: kantonaler Mindestlohn
Die Anpassungen für die betroffenene Mitarbeiterkategorien wurden vorgenommen mit neu CHF 21.48/h (bisher: 21.36/h). -
NE: kantonaler Mindestlohn
Die Anpassungen für die betroffenen Mitarbeiterkategorien wurden vorgenommen mit neu CHF 18.54/h (bisher: 18.37/h).
8.12.2021
TI: Forstwirtschaft/Forestali TI
Ab sofort stehen gemäss Regierungsratsbeschluss vom 27.10.2021 (s. Gesuch vom 1.10.21) folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Verlängerung
der Allgemeinverbindlicherklärung bis 30.6.2024.
7.12.2021
VS: Plattenlegergewerbe Wallis
Ab 1.1.2022 stehen gemäss Beschluss des Staatsrates vom 1.9.2021 (vgl. Gesuch vom 2.7.21) folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Verlängerung
der allgemeinverbindlicherklärung bis 31.12.2022. -
Geltungsbereich
Der Wortlaut des Geltungsbereiches wurde geändert. Mehr dazu im PDF Geltungsbereich.
6.12.2021
Holzbaugewerbe
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen gemäss Bundesratsbeschluss vom 22.11.2021 (vgl. Gesuch vom 6.10.21) zur Verfügung:
- Verlängerung
der Allgemeinverbindlicherklärung bis 31.12.2022.
6.12.2021
Decken-/Innenausbausysteme
Ab 1.1.2022 stehen die folgenden Anpassungen gemäss Bundesratsbeschluss vom 15.11.2021 (vgl. Gesuch vom 23.9.21) zur Verfügung:
- Verlängerung
der Allgemeinverbindlicherklärung bis 31.12.2022.
6.12.2021
Ausbaugewerbe W-CH
- Ausbaugewerbe W-CH: Andere Berufe GE/NE
- Ausbaugewerbe W-CH: Bodenleger
- Ausbaugewerbe W-CH: Gipser
- Ausbaugewerbe W-CH: Glaserei, techn. Glaserei, Spiegelherstellung / VS
- Ausbaugewerbe W-CH: Innendekoration/Näharbeiten
- Ausbaugewerbe W-CH: Maler
- Ausbaugewerbe W-CH: Parkettleger
- Ausbaugewerbe W-CH: Plattenleger
- Ausbaugewerbe W-CH: Schreiner/Möbelschr./Zimmerei
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
GE: kantonaler Mindestlohn 2022
neu von CHF 21.48/h (bisher: 21.36) bei der Lohnklasse C sowie bei der Branche Innendekoration ebenfalls für die Kategorien "B1 - 1. Jahr nach EBA ..." . -
Feiertagsentschädigungen 2022 (alle Branchen)
gemäss den ave GAV-Bestimmungen (Art. 12 und 21, Anhang III):
° JU/BE
unverändert 5 Tage/1.96%
° FR - kath. Teil
unverändert 7 Tage / 2.77%
° FR - ref. Teil
6 Tage/2.36% (bisher 5 Tage / 1.96%)
° GE
6 Tage/2.36% (bisher: 7 Tage / 2.77%)
° JU
unverändert 5 Tage/1.96%
° NE
7 Tage / 2.77% (bisher 6 Tage / 2.36%)
° VD
unverändert 7 Tage / 2.77%
° VS
unverändert 6 Tage / 2.36%
1.12.2021
Plattenleger-/Ofenbaugewerbe D-CH
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Verlängerung
bis 31.12.2023 gemäss den Bestimmungen des GAV Personalverleih. -
Anpassung der Feiertage 2022
mit zum Teil unveränderten Entschädigungen für verschiedene Kantone.
30.11.2021
Metallgewerbe: Metallbau-, Schmiede-, Schlosser-, Stahlbaugewerbe
Metallgewerbe: Landtechnik, Hufschmiede
Ab 1.1.2022 stehen folgende Änderungen zur Verfügung:
-
Anpassung Feiertage 2022
mit zum Teil unveränderten Ansätzen für verschiedene Kantone. -
GE: kantonaler Mindestlohn 2022
Dieser beträgt neu CHF 21.48/h (bisher: CHF 21.36/h) und wurde entsprechend angepasst.
29.11.2021
Elektrobranche
Ab 1. Januar 2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Feiertagsentschädigung 2022
mit teilweise unveränderten Entschädigungen bei verschiedene Kantone. -
Mindestlohn 2022 im Kanton Neuenburg
Basisstundenlohn neu: CHF 18.54 (bisher: CHF 18.37). Die entsprechenden Anpassungen wurden vorgenommen.
24.11.2021
Betonwaren-Industrie
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen gemäss Bundesratsbeschluss vom 19.11.2020 (vgl. Gesuch vom 28.9.20) zur Verfügung:
-
GE: kantonaler Mindeslohn 2022
Dieser beträgt neu CHF 21.48/Stunde (bisher: CHF 21.36/h). -
Feiertage 2022
Die Entschädigung bleibt bei verschiedenen Kantonen unverändert.
24.11.2021
PeV Post AG - Anhang 1
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Kantonaler Mindestlöhne GE und NE
Die entsprechenden Anpassungen für den Kanton GE wurden vorgenommen. Für den Kanton NE sind keine Anpassungen notwendig. -
Verlängerung
bis 31.12.2023 gemäss GAV Personalverleih.
23.11.2021
PeV PostFinance AG - Anhang 1
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Kantonaler Mindestlöhne GE und NE
Die entsprechenden Anpassungen für den Kanton GE wurden vorgenommen. Für den Kanton NE sind keine Anpassungen notwendig.
22.11.2021
PeV PostLogistics AG - Anhang 1
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Mitarbeiterkategorien
Alle Mitarbeiterkategorien wurden geändert. Die Struktur des GAV wurde entsprechend angepasst. -
Mindestlöhne
Zu verzeichnen sind ebenfalls neue Mindestlöhne bei allen Mitarbeiterkategorien. -
Kantonale Mindestlöhne GE und NE
Die entsprechenden Anpassungen wurden vorgenommen.
22.11.2021
Maler-/Gipsergewerbe: Gipser - FAR/VRM
Maler-/Gipsergewerbe: Maler - FAR/VRM
Ab 1.1.2022 stehen die gemäss Bundesratsbeschlusses vom 21.10.2021 (vgl. Gesuch vom 25.8.21) allgmeinverbindlich erklärten FAR-Angaben wie folgt zur Verfügung:
-
Geltungsbereich
Dieser wurde demjenigen des GAV betr. Lohnbestimmungen angepasst. -
Beitragserhebung
Bitte entnehmen Sie die Änderungen dem PDF BRB VRM (FAR) Maler-/Gipsergewerbe gültig ab 1.1.2022 bis 31.12.2026. -
Zusätzlicher BVG-Beitrag
Bitte entnehmen Sie die Änderungen dem PDF BRB VRM (FAR) Maler-/Gipsergewerbe gültig ab 1.1.2022 bis 31.12.2026.
16.11.2021
Möbelindustrie
Ab 1.1.2022 stehen gemäss Bundesratsbeschluss vom 9.8.2021 folgende Änderungen zur Verfügung:
-
Neue Mindestlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien infolge
. Wegfalls des zusätzlichen Ferientages im Jahr 2021 -
GE: kantonale Mindestlöhne
Die entsprechenden Anpassungen wurden vorgenommen:
° pro Stunde: CHF 21.48
° pro Monat: CH 4'134.30 -
NE: kantonale Mindestlöhne
Die entsprechenden Anpassungen wurden vorgenommen:
° pro Stunde: CHF 18.54
° pr Monat: CHF 3'567.--
15.11.2021
Gebäudehüllengewerbe
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Feiertagsentschädigung 2022
gemäss Anhang 9 des Bundesratsbeschlusses vom 11.6.2020 von 7 entschädigungspflichtigen Feiertagen, resp. 2.77%, in allen Kantonen (bisher: 6 Tage/2.36%). -
Kantonaler Mindestlohn Neuenburg
für die Qualifikation:
° Kategorien ohne ave Mindestlohn (nur VRM/FAR unterstellt) von neu CHF 18.54 (bisher: CHF 18.37). -
Lohnanpassung per 1.1.2022 (s. Bundesratsbeschluss vom 11.6.2020)
für Mitarbeitende, die vor dem 1.1.22 angestellt waren und weiterhin beschäftigt werden von:
° generell: CHF 20.--/Monat, resp. CHF -.11/Stunde
° individuell: CHF 20.--/Monat, resp. CHF -.11/Stunde
Mehr dazu im PDF Wichtige Informationen. -
FAR VRM
mit neuem Bundesratsbeschluss vom 21.10.2021 mit unveränderten Beiträgen. Geänderte Bestimmungen betr. Beitragserhebung und anspruchsberechtigte Personen.
15.11.2021
Gärtnergewerbe BS/BL: Garten-/Landschaftsbau
Gärtnergewerbe BS/BL: übrige Betriebe
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Feiertagesentschädigungen 2022
° Garten-/Landschaftsbau: 6 Tage, resp. 2.36% in beiden Kantonen und allen Regionen (teilw. mit unveränderten Ansätzen).
° übrige Betriebe: 7 Tage, resp. 2.77% in beiden Kantonen und allen Regionen (teilw. mit unveränderten Ansätzen). -
Verlängerung
bis 31.12.2023 gemäss den Bestimmungen des GAV Personalverleih.
10.11.2021
Gerüstbau - FAR
Ab sofort stehen folgende Anpassungen gemäss Bundesratsbeschluss vom 17. August 2021 (vgl. Gesuch vom 1.7.21) zur Verfügung:
- Verlängerung
der Allgemeinverbindlicherklärung betr. den flexiblen Altersrücktritt bis zum 31.12.2025.
8.11.2021
Autogewerbe Ostschweiz (AI, AR, SG, TG)
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Feiertagsentschädigung 2022
° AI: neu 8 Tage/3.17% (bisher: 7 Tage/2.77%)
° AR: neu 8 Tage/3.17% (bisher: 7 Tage/2.77%)
° SG: neu 8 Tage/3.17% (bisher: 7 Tage/2.77%)
° TG: unverändert 7 Tage/2.77% -
Verlängerung
der Allgemeinverbindlicherklärung gemäss Bundesratsbeschluss vom 20.8.2021 (vgl. Gesuch vom 1.7.21) bis zum 31.12.2023.
1.11.2021
Autogewerbe JU/BE-JU
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen gemäss Art. 36 des Bundesratsbeschlusses vom 12.8.2019 zur Verfügung:
- Feiertage 2022
° Jura: neu 6 entschädigungspflichtige Feiertage mit 2.36% (bisher 8 Tage, resp. 3.17%)
° Berner Jura: unverändert 7 entschädigungspflichtige Feiertage mit 2.77%.
27.10.2021
FR: Autogewerbe FR
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Feiertagsentschädigungen 2022
° Katholischer Teil: neu mit 8 Tagen resp. 3.17% (bisher mit 7 Tage, resp. 2.77%).
° Reformierter Teil: unverändert mit 7 Tagen resp. 2.77% . -
Verlängerung
gemäss den Bestimmungen des GAV Personalverleihs.
27.10.2021
Personalverleih
Ab 1.1.2022 stehen gemäss Bundesratsbeschluss vom 25.5.2021 folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Neue Mindestlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien und Kantone, mit
. Ausnahme der Kategorie "Ungelernt" im Kanton Tessin. -
Änderungen bei den Mindestlöhnen
° Normallohngebiete - Lehrabgänger im 1. Beschäftigungsjahr n.L.: neu CHF 21.71 (bisher: CHF 21.70)
° Hochlohngebiete - Lehrabgänger im 1. Beschäftigungsjahr n.L.: neu CHF 23.18 (bisher: CHF 23.17) -
Kant. Mindestlöhne GE und NE
° GE: die Kategorien "Ungelernt" und alle Kategorien mit dem Suffix "... - spez. Einsatzbetriebe..." wurden angepasst mit dem neuen Mindeststundenlohn von CHF 21.48 (bisher CHF 21.36)
° NE: die Kategorien mit dem Suffix "... - spez. Einsatzbetriebe..." wurden angepasst mit dem neuen Mindeststundenlohn von CHF 18.54 (bisher CHF 18.37).
25.10.2021/10.11.2021
Garten- und Landschaftsbau FR, NE, JU und BE-JU
Ab 1.1.2022 stehen gemäss Bundesratsbeschluss vom 9.8.2021 folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Neue Mindestlöhne
für die Mitarbeiterkategorie C1 Gartenbaumitarbeitende ohne EFZ von neu -
CHF 21.55 (bisher: CHF 21.30)
-
NE: kant. Mindestlöhne 2022
Alle Löhne liegen höher als der kantonale Basismindestlohn von CH 18.54/Stunde.
25.10.2021/9.11.2021
Metallgewerbe BL/BS
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Verlängerung
gemäss GAV Personalverleih -
Feiertagsentschädigung 2022
Neu 6 Tage, resp. 2.36% (vorher: 5 Tage, resp. 1.96%).
20.10.2021
BL: Maler-/Gipsergewerbe BL: Gipser
BL: Maler-/Gipsergewerbe BL: Maler
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Feiertagsentschädigung
Für das Jahr 2022 beläuft sich diese auf 2.36% für 6 Tage (bisher: 1.96%/ 5 Tage).
20.10.2021
SH: Grüne Branche Schaffhausen
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Verlängerung gemäss GAV Personalverleih
bis 31.12.2023 -
Feiertage 2022
mit 6 entschädigungspflichtigen Feiertagen, resp. 2.36% (bisher: 5 Tage/1.96%).
20.10.2021
ZH: Gipser Stadt Zürich
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Feiertage 2022
neu 6 entschädigungspflichtige Feiertage, resp. 2.36 %% (bisher: 5 Tage/1.96%).
20.10.2021
BS: Gipser Basel-Stadt
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Feiertagsentschädigung 2022
von neu 11 Tagen, resp. 4.42% (bisher 10 Tage, resp. 4%).
20.10.2021
VD: Garagen Waadt
Ab 1.1.2022 stehen folgende Änderungen, gemäss den ave Bestimmungen, zur Verfügung:
-
Feiertagsentschädigung 2022
Neu 8 Tage, resp. 3.17% (vorher: 9 Tage, resp. 3.59%). -
Verlängerung bis 31.12.2023
gemäss GAV Personalverleih
19.10.2021
BL: Dach-/Wandgewerbe BL
BL: Dach-/Wandgewewerbe BL - Polier mit eidg. Diplom (nur FAR)
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Feiertagsentschädigung 2022
Diese beläuft sich auf 6 Tage, resp. 2.36% (bisher: 5 Tage, resp. 1.96%).
19.10.2021
Ausbaugewerbe BS/BL (Basler Ausbaugewerbe)
- Bildhauergewerbe/Steinmetzgewerbe
- Dachdeckergewerbe
- Glasergewerbe
- Linoleum- und Spezialbodengewerbe
- Malergewerbe
- Natursteingewerbe
- Parkettgewerbe
Ab 1.1.2022 stehen folgenden Anpassungen zur Verfügung:
- Feiertagsentschädigung 2022
von neu 6 Feiertagen + 11 Frei-Tage mit einer Entschädigung von 7% (bisher: 6.56% für 5+11 Tage).
18.10.2021
Isoliergewerbe
Ab 1.1.2022 und gemäss Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2021 (vgl. Gesuch vom 15.11.21) stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Verlängerung
gemäss Allgemeinverbindlicherklärung bis 31.12.2022.
- Allgemeine Lohnanpassung per 1.1.2022
für Mitarbeitende, die vor dem 1.1.2022 angestellt waren und weiterhin beschäftigt sind, von 0.9%.
- Jahresbruttoarbeitszeit 2022
Diese beträgt 2080 Stunden (sämtliche Wochentage inkl. Feiertage, jedoch ohne Samstage und Sonntage). Vgl. ebenfalls das PDF Arbeitszeiten.
- Feiertagsentschädigung 2022
Unveränderte Entschädigungen für folgende Kantone JU, SO (teilweise) sowie SZ.
18.10.2021/20.12.2021
Gebäudetechnik
Ab 1.1.2022 stehen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Feiertagsentschädigung 2022
Unveränderte Entschädigungen für folgende Kantone SO (teilweise), JU und SZ.
18.10.2021
Reinigungsbranche D-CH
- Unterhaltsreinigung
- Spezialreinigung
- Spitalreinigung
- Fahrzeugreinigung
Ab 1. Januar 2022 stehen gemäss Bundesratsbeschlüssen vom 7.9.2021 (vgl. Gesuche vom 12.7.21) folgende Anpassungen zur Verfügung:
-
Verlängerung
der Allgemeinverbindlicherklärung für Betriebe mit >= 6 MitarbeiterInnen und der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung (= Betriebe mit < 6 MitarbeiterInnen) bis 31.12.2025. -
Geltungsbereich
Bitte beachten Sie die geänderten Bestimmungen im PDF Geltungsbereich, insbesondere Art. 2/1 und Art. 2/2. -
Mitarbeiterkategorien
Die neuen Bestimmungen und Wortlaute der Mitarbeiterkategorien sollen Sie dem PDF Mitarbeiterkategorien entnehmen. -
Neue Mindestlöhne
für alle Mitarbeiterkategorien, mit Ausnahme der Branche Spezialreinigung, Kategorie SpezialreinigerIn III... mit unveränderten Mindestlöhnen -
Neue Feiertagsentschädigung
Bei den Branchen Spezial-, Spital- und Fahrzeugreinigung werden die Feiertage neu mit 3.6% (bisher 3.3%) entschädigt.
Unveränderte Feiertagsentschädigung bei der Unterhaltsreinigung. -
Überstunden, Nacht-/Sonntags-/Feiertagsarbeit
Die geänderten Bestimmungen und Wortlaute wollen Sie dem PDF Arbeitszeiten entnehmen.
11.10.2021