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01.12.2021 Alle Artikel

Zeitarbeit: Was ändert sich 2022?

Dies ist ein älterer Beitrag. Was sich 2024 in der Zeitarbeit ändert, lesen sie hier.

Tarifverträge: Jahressonderzahlungen und Entgelte

Ab 2022 erhöhen sich die Jahressonderzahlungen für anspruchsberechtigte Mitarbeiter (siehe iGZ-DGB-Tarifvertragswerk). Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Jahressonderzahlungen, wenn das Arbeitsverhältnis mind. 6 Monate ununterbrochen bestanden hat. Das Urlaubsgeld wird mit der Juni-Abrechnung, das Weihnachtsgeld mit der November-Abrechnung ausgezahlt. Die Höhe der zusätzlichen Auszahlungen ist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld beträgt ab 2022 zusätzlich:

  • nach dem 6. Monat je 180 Euro brutto
  • im 2. und 3. Jahr je 250 Euro brutto
  • ab dem 4. Jahr je 325 Euro brutto

Die zusätzlichen Erhöhungen unter Einbeziehung des Mitgliedervorteils* betragen:

  • nach dem 6. Monat je 70 Euro brutto
  • im 2. und 3. Jahr je 120 Euro brutto
  • ab dem 4. Jahr je 200 Euro brutto

Analoges gilt für das BAP-Tarifwerk.

Die neue Entgelttabelle mit den ab 1. April 2022 angepassten Entgelten ist in den jeweiligen Tarifverträgen einsehbar. Bis zum 31. März 2022 gilt im gesamten Bundesgebiet eine Lohnuntergrenze von 10,45 Euro. Ab dem 1. April beträgt die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit 10,88 Euro (Vierte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung).

*Der Arbeitnehmer ist Mitglied einer tarifschließenden DGB-Gewerkschaft und kann die mind. 12 Monate bestehende Gewerkschaftsmitgliedschaft nachweisen.

Was ändert sich politisch? Meinung zur Zeitarbeit geteilt

Nach der Bundestagswahl am 26. September zeichnete sich schnell die Bildung einer Ampel-Koalition ab. Mit einem Erst- und Zweitstimmenanteil von je rund 26 % überholte die SPD den Spitzenreiter der Bundestagswahl 2017 – die Union. Die Grünen erhielten rund 14 % der Erst- und Zweitstimmen, die FDP um die 10 %. Mit der Ampel-Koalition haben sich Partner gefunden, die unterschiedliche Ansichten in puncto Zeitarbeit vertreten. Ein Konsens könnte daher schwerfallen.

Die Grünen fordern für Zeitarbeiter vom 1. Tag an den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte plus Flexibilitätsprämie. Ähnlich sieht es die SPD: Auch sie fordert Lohngleichheit für Zeitarbeiter von Tag 1 an. Die FDP legt einen anderen Fokus: Sie betont die Integrationsfunktion der Zeitarbeit am Arbeitsmarkt. Zeitarbeit sei ein wichtiges Instrument für die Teilhabe von Beschäftigten und für Flexibilität auf Unternehmensseite. Damit die Zeitarbeit diese Funktionen wahrnehmen kann, fordert die FDP einen Abbau unnötiger Sondervorschriften (z. B. bzgl. der Höchstüberlassungsdauer).

Ideen für den Arbeitsmarkt im Sondierungspapier

Im Sondierungspapier der Ampel-Koalition wurde bereits ein inhaltlicher Konsens bzgl. einiger arbeitsmarktrelevanter Themen getroffen (Ergebnis der Sondierungen zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP). Zwar ist im Sondierungspapier nicht von Zeitarbeit die Rede, allerdings dürften sich einige der Inhalte auch auf die Branche auswirken.

Die Koalition will Sicherheit und Flexibilität am Arbeitsmarkt stärken, um eine Basis für Lernprozesse und Innovationen zu schaffen. Ein wichtiges Ziel ist die Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle: Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen in der Umsetzung ihrer Flexibilisierungsvorhaben gestärkt werden. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde (im 1. Jahr). Außerdem soll eine Mindestlohnkommission für etwaige weitere Erhöhungen eingerichtet werden. Weitere Änderungen sollen sich in puncto Midi- und Mini-Jobs ergeben. Die Midi-Job Grenze soll auf 1.600 Euro angehoben werden. Die Mini-Job Grenze soll sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden orientieren. Mit Anhebung des Mindestlohns erhöht sich die Grenze auf 520 Euro.

Was ändert sich im SV-Recht? eAU-Verfahren & Co.

2022 stehen Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an, die auch die Zeitarbeitsbranche betreffen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Umstellung auf das eAU-Verfahren. Mit dem neuen Verfahren können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Mitarbeiter künftig digital bei der Krankenkasse abrufen. Bis Ende Juni erhalten Mitarbeiter die AU in ihrer Arztpraxis auch noch in Papierform, um sie ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Spätestens ab Juli 2022 müssen Arbeitgeber auf das neue Verfahren umgestellt haben – sprich für entsprechende technische und administrative Voraussetzungen sorgen. Dabei ist einiges zu beachten, z. B. dass die Datenübertragung verschlüsselt aus systemgeprüfter Abrechnungssoftware erfolgt. Mehr zum Thema liest Du in unserem Blogbeitrag „Das Wichtigste zum eAU-Verfahren für Arbeitgeber“.

Die wichtigsten Änderungen im SV-Recht (u. a. zum eAU-Verfahren) nehmen wir in unserem Jahresendseminar „Neuerungen im SV-Recht & in Payroll 2022“ in den Blick. Das Seminar vermittelt aktuelle rechtliche und softwarepraktische Inhalte:

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU-Verfahren)
  • Digitale Eröffnung von Arbeitgeberkonten im maschinellen Meldeverfahren
  • Unternehmernummer in der Unfallversicherung
  • Abfrage der Elterngeldstellen bei den Arbeitgebern über das rvBEA-Verfahren
  • Neuerungen in zvoove Payroll
  • Erweiterungen in den Entgeltmeldungen (Steuer-ID für Minijobber)

Fazit

2022 stehen einige Änderungen bevor, die die Zeitarbeitsbranche betreffen. Die Höhe von Entgelt und Jahressonderzahlungen sind in den gängigen Tarifverträgen einsehbar (u. a. iGZ-DGB-Tarifvertragswerk, BAP-Tarifwerk). Ab dem 1. April 2022 gilt die neue Tabelle. Weiterhin sind politische Änderungen zu erwarten, die sich aus der Bildung der neuen Regierung (Ampel-Koalition) ergeben, die z. T. unterschiedliche Ansichten zum Thema Zeitarbeit verfolgt. Außerdem stehen Änderungen im SV-Recht an, die auch die Zeitarbeitsbranche betreffen, etwa die Einführung des eAU-Verfahrens.

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