Steigende Corona-Zahlen: Betriebe fordern 3G am Arbeitsplatz

verfasst von zvoove, 03.11.2021
keyboard_arrow_left Zurück zur Übersicht Viele Betriebe fordern die Politik auf, einheitliche 3G-Regelungen für den Arbeitsplatz gesetzlich zu verankern.

Steigende Corona-Zahlen

Mitte Oktober 2020 knackte die Corona-Pandemie in Deutschland erstmals den traurigen Rekord der meisten gemessenen Neuinfektionen: 6.638 waren es damals. Es folgten u.a. Regelungen zur erlaubten Personenanzahl von Gruppen, eine hitzige Debatte über das Beherbergungsverbot und letztlich eine große allgemeine Verunsicherung. Derzeit steigen die Corona-Zahlen wieder an, während die Impfkampagne stagniert. Insbesondere Arbeitgeber stehen daher erneut teils ratlos in Büros, Produktionshallen & Co., denn eine offizielle 3G-Regelung für diese Bereiche hat die Politik bis dato nicht verabschiedet.

Gesetzliche 3G-Regelung lediglich im öffentlichen Leben

Angesichts der steigenden Corona-Inzidenzen und dem Beginn der Herbst-/Wintersaison gilt im öffentlichen Leben vieler Bundesländer bzw. Kommunen die 3G-Regelung. Bereiche wie Restaurants, Fitnessstudios oder Anbieter körpernaher Dienstleistungen müssen Kunden nach bestehender Corona-Impfung, Genesung oder einem Test fragen. Die meisten Arbeitgeber haben dieses Recht bislang nicht. Andere Länder schaffen diese Vorgehensweise nun ab und führen die 3G-Regelung auch am Arbeitsplatz ein.

Auf diese Strategie setzt seit dem 01.11.2021 auch Österreich. Mithilfe der 3G-Regelung will das Land die Impfbereitschaft erhöhen, um nicht „in eine Pandemie der Ungeimpften hineinzustolpern“, so Österreichs Bundeskanzler Alexander Schallenberg. Bei Verstößen drohen finanzielle Sanktionen: Arbeitnehmer müssen dann ein Bußgeld von bis zu 500 Euro zahlen, Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro. Kommen Mitarbeiter in Österreich den Vorgaben der 3G-Regelung dennoch nicht nach, liefern sie damit sogar einen Kündigungsgrund. Italien und Slowenien fahren das 3G-Konzept am Arbeitsplatz schon länger und zwar mit Erfolg: Seit Einführung der Regelung stieg die Impfquote erwartungsgemäß an.

Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Die steigenden Inzidenzen rufen Experten wie Karl Lauterbach (SPD) auf den Plan, die vor der 4. Welle warnen. So betrug die am 01.11.2021 vom RKI veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz 154,8. Damit stieg die Zahl der Neuinfektionen im Wochenvergleich um 3.085 Fälle an. Die möglichen neuen Regierungspartner SPD, FDP und Grüne haben sich dennoch darauf verständigt, die „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu beenden. Damit entfällt ab dem 25.11.2021 die rechtliche Sonderlage, über die der Staat Beschränkungen des öffentlichen Lebens rasch verabschieden konnte. Bislang spricht die potenzielle Ampel-Koalition lediglich davon, für eine Übergangszeit vom 15.11.2021 bis März 2022 eine neue rechtliche Basis für Corona-Regelungen im öffentlichen Leben zu schaffen – Details unbekannt.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig (SPD) kritisiert diese Entscheidung und warnt: „Es darf jetzt nicht die Botschaft sein, es ist alles nicht so schlimm, sondern wir müssen weiter deutlich machen, Corona ist ernst zu nehmen, insbesondere von denjenigen, die sich nicht haben impfen lassen.“. Eine einheitliche Corona-Regelung für Arbeitsplätze haben Bund und Länder derzeit ebenfalls nicht im Angebot: Der Versuch, eine 3G-Regel zumindest in publikumsnahen Branchen durchzusetzen, scheiterte Anfang Oktober. Anstelle einer einheitlichen gesetzlichen Regelung im Infektionsschutzgesetz kann jedes Bundesland seine eigenen Vorgaben festlegen.

Keine gesetzlichen Regelungen für Arbeitsplätze

Am 31. Oktober 2021 waren 66,7% der Gesamtbevölkerung in Deutschland vollständig geimpft. Die von Schwesig erwähnten Ungeimpften oder nur teilweise Immunisierten also mit knapp 34% keinen unerheblichen Teil aus. Eine Situation, die sich für viele Unternehmen als schwierig erweist: In der 3. Infektionswelle spielten Arbeitsstätten schließlich eine tragende Rolle, da es zu diversen Infektionsketten unter Mitarbeitern kam. Betriebe wollen ihre Belegschaft zwar einerseits schützen, wünschen sich andererseits aber auch wieder mehr gemeinsames Arbeiten vor Ort.

Betriebe fordern Einführung von 3G-Regelung am Arbeitsplatz

Das zeigt auch eine aktuelle Befragung des Handelsblatts unter ausgewählten DAX-Konzernen und großen Familienunternehmen. Sie ergab, dass einige Betriebe die Einführung einer gesetzlichen 3G-Regelung am Arbeitsplatz fordern, um eine sichere Rückkehr ins Büro zu ermöglichen: Die Belegschaft müsste dann also geimpft, genesen oder getestet sein.

Der Autozulieferer Continental äußert sich pro 3G am Arbeitsplatz und beschreibt diese Regelung als „konsequente Fortführung der öffentlichen Corona-Regelungen“. Auch der Energiekonzern RWE würde „die Einführung eines rechtlichen Rahmens für eine 3G-Regel begrüßen“. Zu den Befürwortern zählen laut Handelsblatt außerdem die Allianz („Klare rechtliche Vorgaben des Gesetzgebers wären sehr hilfreich.“) sowie die Wohnbaugesellschaft Vonovia.

BVMW plädiert ebenfalls für 3G-Regel

Auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) äußert sich entsprechend. Bundesgeschäftsführer Markus Jerger sagte der dpa, in vielen Firmen sei die 3G-Regel bereits Realität. „Noch herrscht aber Unsicherheit, ob Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen. Ein gesetzlich geregelter Abfrageanspruch der Arbeitgeber würde hier die dringend gebotene Rechtssicherheit schaffen.“ Hier müsse die Politik schnell für Klarheit sorgen. „Entscheidend ist, dass die Geschäftsabläufe in den Betrieben, die unter den Folgen von Pandemie und Lockdown leiden, nicht gestört werden oder gar zum Erliegen zu kommen.“

Fazit

Einige deutsche Firmen ergreifen bereits selbst die Initiative und ermöglichen geimpften Angesellten das Arbeiten vor Ort: Beim Chemiekonzern Bayer gibt es z.B. Arbeitsgruppen, in denen sich Mitarbeiter in Mehrpersonen- und Großraumbüros oder Laboren ohne Maske und Abstand zusammentun – sofern alle Anwesenden geimpft oder genesen sind. Ohne eine einheitliche Rechtsgrundlage ist die Auskunft über den Impfstatus der Mitarbeiter freiwilliger Natur, wird jedoch gut angenommen. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die Politik angesichts der steigenden Inzidenzen mit gesetzlichen 3G-Regeln an Arbeitsstätten für einheitliche Vorgaben sorgt.

Quelle Foto: © Bihlmayerfotografie / Adobe Stock

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